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8 Gustav Marburg. Soziale Reformen.
und Gemeinde, Wahl der Behörden durch das Volk,
Verantwortlichkeit und Haftbarkeit derselben. Jährliche
Steuerbewilligung.
3. Erziehung zur allgemeinen Wehrhaftigkeit, Volkswehr
an Stelle des stehenden Heeres, Entscheidung über
Krieg und Frieden durch die Volksvertretung. Schlichtung
aller internationalen Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem
Wege.
4- Abschaffung aller Gesetze,. welche die freie
Meinungsäußerung und das Recht der Vereinigung und
Versammlung einschränken oder unterdrücken.
5. Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in
öffentlicher und privatrechtlicher Beziehung gegenüber
dem Manne benachteiligen.
6. Erklärung der Religion zur Privatsache; Abschaffung
aller Aufwendungen zu kirchlichen und
religiösen Zwecken aus Öffentlichen Mitteln. Die
kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind als
private Vereinigungen zu betrachten, welche ihre
Angelegenheiten vollkommen selbständig ordnen.
7. Weltlichkeit der Schule. Obligatorischer Besuch
der öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit | des
Unterrichtes, der Lehrmittel und der Verpflegung in
den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren
Bildungsanstalten für diej enigen Schüler und Schülerinnen,
die kraft ihrer Fähigkeiten zur weiteren Ausbildung
zeeignet erachtet werden.
8. Unentgeltlichkeit ‘der Rechtspflege und des
Rechtsbeistandes, Rechtsprechung durch vom Volke
gewählte Richter. Berufung in Strafsachen. Entschädigung
unschuldig Angeklagter, Verhafteter und Verurteilter.
Abschaffung der Todesstrafe.
9. Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfeleistung,
einschließlich der Geburtshilfe und ‚der Heilmittel.
Ünentgeltlichkeit der Totenbestattung.
10. Stufenweise steigende Einkommen- und Vermögenssteuer
zur Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben,
;owie diese durch Steuern zu decken sind. Selbst-