Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

Von  einem  Beauftragten  der  Sammelftelle  erfolgt  dann  die  Rückfrage,
warum  nichts  geliefert  wird.  Bei  ausreichender  Begründung  fcheidet  der
Haushalt  aus;  andernfalls  erfolgt  fchriftlich  die  Bitte  um  Lieferung  des  Abfalls.
7)  Die  Karten  mit  den  Adre|]en  der  fäumigen  Haushaltungen  werden
am  beften  ßraßenweife  alphabetifch  in  eine  Kartothek  eingereiht.  Es  wird
quer  auf  der  Rückfeite  der  Vermerk  eingetragen,  wann  jede  Rückfrage
bezw.  Warnung  erfolgt  ift.
VII.  Vergütung  und  Belohnung.
Die  Sammler  erhalten  bei  jeder  Ablieferung  die  feßgefeßte  Menge  von
Gutfeheinen;  außerdem  .bei  regelmäßigem  Sammeln  monatlich  50  Pfg.  in
Gutfcßeinen.  (In  den  Schulen  wird  von  vornherein  darauf  hingewiefen,
daß  diefe  50  Pfg.  nur  bei  regelmäßiger  Ablieferung  gegeben  werden.)
Die  Sammler  werden  bei  der  Auswahl  der  Kinderfpeifung  in  erfter
Linie  berück  fichtigt.
VIII.  Einlöfung  der  Gutfcßeine.
1)  Die  Gutfeheine  können  nach  Wahl  der  Sammler  entweder  in  Geld
oder  in  Waren  eingelöft  werden.  Der  Wert  eines  Gutfcheines  ift  auf  2  Pfg.
feftgefeßt.
2)  In  der  Regel  follen  bei  der  Einlöfung  in  Geld  nicht  weniger  als
50  Gutfeheine  und  zwar  durch  Erwacßfene  abgegeben  werden.
3)  Die  Einlöfung  erfolgt  Wegnerftraße  10.
Die  Kinder  liefern  die  Abfälle  Nachmittags  zwifchen  2—6  Uhr  ab-Die
  Landwirte  der  Umgegend  holen  den  frifchen  Abfall  als  Futter  im  Laufe
des  Vormittags  ab.  Es  hat  (ich  dabei  eine  fefte  Kundfchaft  herausgebildet,
die  ihre  Bezüge  an  beftimmten  Tagen  erhält.  Der  Zentner  frifchen  Abfallfutters ­
  wurde  anfangs  mit  80  Pfg.  vergütet.  Der  Preis  mußte  mit  den
ßeigenden  Preifen  des  Abfalls  und  der  erhöhten  Zahl  der  Gutfeheine  auf
Mk.  1.—,  endlich  auf  Mb.  1.20  erhöht  werden.
Die  Gutfeheine  faßen  in  geftempelten  und  fortlaufend  nummerierten
Karten  von  verfchiedener  Farbe  die  Werte  von  5,  10,  20,  50  und  100  Gutfcheinen
  zufammen.
Das  Nummerieren  und  Stempeln  hat  fleh,  verfuchter  Täufchungen  wegen,
als  fehr  zweckmäßig  erwiefen.
Die  Einlöfung  der  Gutfeheine  gegen  Waren  erfolgt  nach  Wahl  der
Kinder.  Während  anfangs,  neben  Lebensmitteln  und  Kleidungsftücken,
Bücher,  Spiele,  z.  B.  Mundharmonikas,  und  vor  allem  lebende  Kaninchen
fehr  begehrt  waren,  werden  jeßt  fa|t  nur  noch  Lebensmittel  gefordert.
            
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