Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

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2)  Die  Hausfrauen  werden  gebeten,  den  Abfall  in  Sammelgefäf?en
unten  im  Haufe  (beim  Kellereingang,  im  Hofe)  bereitgu[teilen.  Das  Auf-[teilen
  von  Sammelgefäfen  mit  Handgriff  i|t  durdi  Bundesratsverordnung
vom  26.  Juni  1916  den  Hausbefiffern  zur  Pflicht  gemacht.
II.  Einteilung.
1)  Die  Stadt  ift  unter  Zugrundelegung  der  Schulbezirke  in  Sammelbezirke ­
  eingeteilt.  Jeder  Sammelbezirk  umfafft  ungefähr  20  Häufer.  Da
in  manchen  Schulen  mehr,  in  andern  weniger  freiwillige  Sammler  vorhanden ­
  find,  als  gerade  auf  den  Schulbezirk  entfallen,  ift  bisweilen  ein
Uebergreifen  auf  andere  Bezirke  nicht  zu  umgehen.
2)  Für  die  Einteilung  i|t  die  Gefchäftsftelle  des  Nationalen  Frauendienftes
  verantwortlich.  Beanftandungen  find  dorthin  zu  riditen.
III.  Zuteilung,  der  Bezirke  an  die  Sammler  und  Sammlerinnen.
1)  Jeder  Schule  wird  die  auf  ihre  Schüler  entfallende  Einteilung,  auf
wei|ie  Karten  gefchrieben,  zugefandt,  mit  der  Bitte,  auf  jeder  Karte  Namen
und  Wohnung  des  Schülers,  der  den  Bezirk  übernimmt,  fowie  die  Sammelftelle,
  bei  der  er  abliefern  foll,  einzutragen.
2)  Diefen  Karten  genau  entfprechend  find  die  grünen  Ausweiskarten
auszufüllen  und  den  Schülern  auszuhändigen.
IV.  Kartothek.
1)  Die  weiten  Karten  find  nach  der  Ausfüllung  dem  Nationalen  Frauendienft
  fofort  zurückzufchicken.  Diefelben  bleiben  dort  als  Hauptkartothek,
die  nach  Schulen  geordnet  wird.
2)  Nach  der  Hauptkartothek  werden  für  die  einzelnen  Sammelftellen
Teilkartotheken  auf  grauen  Karten  angelegt,  die  genau  den  grünen
Ausweiskarten  entfprechen.  Jeder  Sammler  muf?  feine  grüne  Ausweiskarte
beim  Sammeln  vorzeigen  können  und  |ie  bei  jeder  Ablieferung  mitbringen.
Er  muf?  wiffen  und  nachweifen  können:  Ich  fammle  in  den  und  den
Häufern,  ich  liefere  ab  an  der  und  der  Sammelftelle.  Es  ift  den  Schülern
einzufchärfen,  dafi  mindeftens  2  mal  wöchentlich  gefammelt  werden  muff.
Zweckmäffigerweife  geben  fie  in  den  Häufern  die  Tage  an,  an  denen  (Je
Abfall  holen.
V.  Werbebriefe.
Die  Schulen  verteilen  die  Vordrucke  der  Werbebriefe  2 )  an  die
Sammler  und  Sammlerinnen,  achten  auf  richtige  Unterfdirift  und  weifen  die
Schüler  an,  in  jedem  Haushalt,  wo  fie  fammeln  follen,  einen  Werbebrief
abzugeben.
            
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