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Der Schutz der Arbeitswilligen
D urch den Beschluss des Industrierates des
Hansabundes zugunsten verschärfter Bestimmungen
für den Schutz von Arbeitswilligen
ist eine starke Beunruhigung in den
Kreisen der Arbeiter und Angestellten eingetreten.
Es istrichtig, dassdiese verschärften Bestimmungen
nicht von den Arbeitswilligen selbst, sondern von
den Unternehmern verlangt werden, die heute
bereits durch die Arbeitsnachweise und schwarzen
Listen eine ganz ausserordentliche Macht auf dem
Arbeitsmarkt auszuüben in der Lage sind.
Es muss aber zugegeben werden, dass die
Behandlung der Angelegenheit von Seiten der betroffenen
Arbeiter und Angestellten nicht objektiv
erfolgt, und zwar deshalb nicht, weil man sich nicht
in die Lage der Gegenpartei zu versetzen bemüht.
Der eigentliche Name dieser Forderung lautet ja
zweifellos ganz anders und zwar; Das Recht
auf freie Wahl der Mitarbeiter. Es steht
ausser Frage, dass es für einen Unternehmer von
ganz ausserordentlicher Bedeutung ist, dass ihm
das Recht verbleibt, Angestellte und Arbeiter, die
ihm aus diesem oder jenem Grunde unbequem
sind, entlassen zu dürfen, und es ist ganz zweifellos
zutreffend, dass diejenigen, die heute dieses
Recht nicht anerkennen, es fordern würden mit
dem Augenblick, in dem sie wirtschaftlich selbständig
wären, und es sich ereignen sollte, dass
ein Angestellter, der sich ihnen gegenüber in
irgendeiner Weise unbequem gemacht hat, weiter
beschäftigt werden müsste, weil sonst die Werkstatt
seitens der Organisation gesperrt würde.
Andererseits ist es zutreffend, dass in keiner Werkstatt
oder keinem Unternehmen ein Angestellter
oder Arbeiter es wagen könnte, irgendetwas im
Interesse der Angestellten oder Arbeiter notwendiges
vorzutragen oder zu verlangen, wenn
er als Folge dieser Aeusserung seine Entlassung
jeweilig zu befürchten hätte, weil er durch diese
Forderung sich bei seinem Arbeitgeber unbeliebt
gemacht hat.
Die Verhältnisse sind im industriellen Orossbetrieb
und in den Mittel- und Kleinbetrieben erheblich
verschieden. Der kleinere, wirtschaftlich
selbständige Unternehmer, der meistens mit sehr
scharfem Wettbewerb zu rechnen hat, steht sehr
oft unter einem viel schwererem Druck von Sorgen
als der Direktor einer Gesellschaft. Die Schulden,
die die Aktiengesellschaft oder G. m. b. H. macht,
drücken den Direktor persönlich nicht, die Schulden
des wirtschaftlich selbständigen Unternehmers
bleiben seine persönlichen Schulden. Jedenfalls
ist das gewiss, dass die meisten Arbeiter und Angestellten
auch nicht im allerentferntesten eine
Vorstellung haben von den Sorgen und Mühen,
mit denen der wirtschaftlich Selbständige fast
ständig zu kämpfen hat. Kommt nun zu diesen
Sorgen noch der Zwang hinzu, dass der Unternehmer,
sich vorschreiben lassen muss, dass er
Leute, die ihm hinderlich sind, die ihm Schwierigkeiten
machen, die es sich herausnehmen, oft auch
noch in unpassender Weise mit ihm zu sprechen,
obgleich die ganze Existenz des Werkes ihm allein
die Entstehung und Erhaltung verdankt, vielleicht
von ganz kleinen Anfängen heraus durch Tagund
Nachtarbeit, dann ist es gewiss verständlich,
dass der Unternehmer unter diesem Zwang zu
unerträglichen Verhältnissen kommt und sich nicht
nur als den Mann erkennt, der alle Verantwortung
zu tragen hat, sondern der auch noch direkt zum
Sklaven seiner Leute gemacht wird.
In Grossbetrieben ist es doch etwas anders.
Dort betreten die Direktoren oft wochen- ja
monatelang überhaupt nicht die Werkstätten oder
Büros, kommen also mit den Angestellten und
Arbeitern fast gar nicht in Berührung, entweder
weil sie auf Reisen sind, oder ihnen bei der umfangreichen
Arbeitslast überhaupt die Zeit fehlt,
aus dem Arbeits- und dem Konferenzzimmer hinauszukommen.
Dort steht der Direktor nicht
besser, wie irgendein anderer Angestellter, denn
es ereignet sich ja bekanntlich oft genug, dass der
Aufsichtsrat dem Herrn Direktor einen Aufpasser
vor die Nase setzt, meistens schon einen Nachfolger,
dem die Aufgabe dann zufällt, Material zu
sammeln, um dem Herrn Direktor ein Bein stellen
zu können und ihm zum gegebenen Augenblick
den Stuhl vor die Türe zu stellen. Dass dem so
ist, daran denken die allermeisten Herren garnicht.
Nur sehr wenige haben die Qualitäten,
auch menschlich weise an den Plätzen zu werden
und zu bleiben, die ihnen eine bedeutende Macht
über das Schicksal von Mitmenschen in die Hände
geben. Nicht sehr selten erzeugt die Stellung
Ueberhebung, erweckt sie Machtgelüste, und die
wahre menschliche Natur offenbart sich in dem
Wohlgefühl, nun zeigen zu können, dass man
Macht in den Händen hat. Prüfen wir die Frage,
nach welchen Gesichtspunkten Direktoren gewählt
werden, so sind es fast ausschliesslich Fachkenntnisse,
die die Geeignetheit begründen, Eigenschaften,
die eine geschäftlich erfolgreiche Tätigkeit
erwarten lassen. Die Werte, die den Kandidaten
als Menschen kennzeichnen, treten in den
Hintergrund, ja es wird meistens auf recht schneidige
Formen Gewicht gelegt, auf die Fähigkeit,
sich energisch durchsetzen zu können. Dass diese
Fähigkeit von sehr grosser Wichtigkeit ist, namentlich
dann, wenn es sich um die Durchführung
von Reformen handelt, ist gewiss ganz zweifellos.
Wenn man eingehende Studien über die Charaktereigenschaften
leitender Persönlichkeiten überhaupt
anstellen wollte, so würde sich gewiss ergeben,
dass die Männer, die in führende Stellungen gelangen,
dieses Ziel nicht allein durch eine fachliche
Geeignetheit erreichen, sondern vorwiegend