Full text : Sozialismus und Regierung

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die  souveräne  Macht  der  Wähler  durch  ihre  Disziplin  und  Organisation
zu  schmälern.  Wenn  die  sozialistische  Demokratie  an  der  Auffassung
vom  Abgeordneten  als  einem  bloßen  Diener  Anstoß  nimmt,  so  hat
sie  die  Vorstellung,  die  dem  Volksvertreter  eine  Herrenrolle  vindiziert,
nicht  minder  kräftig  zu  perhorreszieren.  Er  ist  ein  Teil  einer  spezialisierten ­
  Funktion  der  Gesellschaft,  genau  so  wie  ein  Klavierstimmer
oder  ein  Schornsteinfeger,  ein  Zimmermann  oder  ein  Schuhmacher,
ein  Rechtsanwalt  oder  ein  Geigenspieler.  Doch  kann  er  sich  unter  dem
Schutze  der  Parlamentsmehrheit,  zu  der  er  gehört,  und  im  Vertrauen
auf  die  Organisation  und  die  Tradition  seiner  Partei  Unterlassungen
oder  Handlungen  schuldig  machen,  die  die  Volkssouveränität  verletzen. ­
  Wie  kann  diesem  Einhalt  geboten  werden?  Wahlmechanismen,
wie  Stichwahl  oder  Proportionalwahlsystem,  können  hierin  offenbar
keinen  Wandel  schaffen.
Die  Volkssouveränität  anzutasten  wagt  nur  dann  eine  Partei,  wenn
sie  vor  dem  Volksgericht  bei  den  Wahlen  durch  eine  so  große  Zeitspanne ­
  geschützt  ist,  daß  sie  annehmen  kann,  ihre  Taten  werden  vergessen ­
  sein,  bevor  sie  wieder  an  das  Land  appellieren  muß.  Auch  eine
Quelle  vieler  Pflichtversäumungen  der  Abgeordneten  ist  der  Umstand,
daß  man  den  Wahltermin  noch  in  ziemlicher  Entfernung  weiß.  Deshalb ­
  muß  die  Körperschaft,  der  die  Wählerschaft  jeweilig  die  höchste
staatliche  Machtfülle  delegiert  hat,  mit  dem  souveränen  Volke  in
engster  Fühlung  bleiben.  Aus  diesem  Grunde  müßten  kürzere  Legislaturperioden ­
  nicht  allein  die  Gefahr  mißbräuchlicher  Anwendung  der
Parteigewalt  verkleinern,  sondern  auch  die  von  der  Partei  ausgeübte
Administration  der  Staatsgeschäfte  mit  der  allgemeinen  Stimmung  des
Landes  inniger  in  Einklang  bringen.
Ferner  könnten  wir  hierdurch  eine  andere  wertvolle  Maxime  guter
Regierung,  wie  sie  sich  vom  allgemeinen  Standpunkt  dieser  Studie  ergibt, ­
  wirksam  machen,  ohne  die  Gefahr  zu  befürchten,  die  langlebige
Parlamente  involvieren.  Von  seiner  funktionellen  Seite  aus  betrachtet, ­
  braucht  das  Parlament  nicht  einfach  mikrokosmisch  die  Meinungen ­
  aller  Volksteile  in  exakt  mathematischen  Verhältnissen  wiederzugeben. ­
  Bedingung  ist  nur,  daß  eine  Minderheit  von  Wählern  nicht
durch  eine  Mehrheit  von  Abgeordneten  vertreten  werde.  Ist  dies  erfüllt, ­
  so  ist  das  Land  mit  einer  gut  fundierten  Regierung  desto  besser
daran.  Denn  eine  Regierung,  die  von  der  Gnade  der  Opposition  lebt
            
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