Full text: Sozialismus und Regierung

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So wichtig nun auch diese Tatsache sein mag, vom Standpunkte 
volkstümlicher Selbstregierung ist sie doch nicht die bedeutendste. 
Das Argument, das ich im Auge habe, schließt den Anspruch ein, daß das 
Oberhaus die Gesetzgebung verzögern kann. Deshalb muß nicht allein 
das Land an der Sache interessiert sein, sondern das Land muß in sehr 
hohem Grade interessiert sein, und zwar dermaßen, daß es gewillt ist, 
viel Zeit zu opfern und keine Mühe zu scheuen, damit die umstrittene 
Maßregel durchgehe. Die Wähler müssen entschlossen sein, ihr den 
Vorrang vor allen anderen Entwürfen einzuräumen und alle übrigen 
schwebenden Fragen in den Hintergrund zu schieben. Die Nation muß 
den Lords ihren Willen aufzwingen wollen. Das Argument setzt deshalb 
voraus, daß die Gesetzgebung nicht allein für annehmbar befunden, 
sondern auch mit ganz besonderer Entschlossenheit angestrebt wird. 
Die sich hieraus ergebende gesetzgeberische Wirkung kann am besten 
durch ein Beispiel veranschaulicht werden. Das House of Lords ver 
warf zwei Home-Rule-Vorlagen. Das erstemal (1885) wurden Neuwah 
len ausgeschrieben, doch die Home-Rule-Partei wurde geschlagen. 
Das zweitemal wurde das Land nicht befragt, aber als die Wahlen 
kamen, ereilte die Home-Rulers dasselbe Schicksal. Seitdem ist von 
keiner Partei ein solcher Entwurf wieder eingebracht worden. Sicher 
lich rechtfertigen diese Vorgänge die Schlußfolgerung, mit der ich dis 
putiere. 
Wir müssen uns vor der Einbildung hüten, daß viel mehr bewiesen 
sei, als wirklich der Fall ist. Es ist vollkommen klar, daß das Herren 
haus gewisse Bills verwerfen kann. Daß es recht hatte, ist nicht bewie 
sen, aber dies ist für unseren gegenwärtigen Zweck sekundär. Bedeu 
tungslos ist es jedoch nicht, wenn gezeigt werden kann, daß das Land 
niemals mit der Pairskammer übereinstimmte. Die Tatsachen bewei 
sen nur, daß der Widerstand des Herrenhauses die Verabschiedung 
der Home-Rule-Vorlagen hinausschob. Die Wähler sind an Home 
Rule nicht genügend interessiert, daß sie in einen langen und revolu 
tionären Kampf einträten und andere Fragen der Gesetzgebung ver 
nachlässigten, um eine entscheidende Schlacht herbeizuführen. Dies 
bezeugen die Tatsachen, nichts mehr. Man könnte einwenden, daß ei 
ner kleinen Mehrheit, der es an hartnäckiger Entschlossenheit mangelt, 
nicht erlaubt werden sollte, solch einen konstitutionellen Wechsel, wie 
ihn Home Rule nach sich zöge, zu inaugurieren; daß es deshalb die
	        
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