währung der Lohnbezüge während eines ziemlich ausgedehnten
Krankheitsurlaubs gewährleistet. Die Stellung der KEisenbahn-
arbeiter in der Pflichtversicherung ist in den einzelnen Ländern
sehr verschieden. Sie können, wie in Litauen, Norwegen und
Russland, zur allgemeinen Versicherung zugelassen werden, Das
Büropersonal kann von der Pflichtversicherung ausgenommen
werden, wenn es den Versicherungsleistungen gleichwertige .Lei-
stungen erhält. Die Handarbeiter bleiben jedoch der Pflichtver-
sicherung unterworfen. Dies ist der Fall in Deutschland und in
Grossbritannien. Schliesslich kann das gesamte Personal vom allge-
meinen System ausgenommen, aber, wie die Beamten, im Fort-
bezug des Entgelts bleiben und Anspruch auf Gewährung der
Krankenpflege erhalten.
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ERSTER TEIL
LANDWIRTSCHAFT
In der Landwirtschaft ist die Pflichtversicherung gegen
Krankheit weniger rasch durchgedrungen als in der Industrie
und im Handel. Lange Zeit hindurch schien die Versicherung
weniger erforderlich im Hinblick auf die patriarchalische Natur
der Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem ländlichen
Gesinde. Die Einführung der Versicherung wurde überdies wegen
der Verstreutheit der Landarbeiter über das flache Land als be-
sonders schwer durchführbar angesehen. Vielleicht ist sie auch
weniger energisch durch die jungen und oft schwachen gewerk-
schaftlichen Organisationen gefordert worden, namentlich in Län-
dern, wo der Kleinbesitz vorherrscht. Jedoch seit ungefähr
30 Jahren hat sich die Lage der ländlichen Lohnarbeiterschaft
casch geändert ; die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und
dem Arbeitnehmer verlieren ihren, familiären Charakter, die gewerk-
schaftliche Organisation erscheint, das Bedürfnis nach sozialem
Schutz tritt hervor. Ausserdem bildet die Einführung der Ver-
sicherung, in gleicher Weise wie die Verbesserung der Lebensbe-
dingungen, eine Massnahme, durch welche die nach den grossen
[ndustrieplätzen abströmende handarbeitende Bevölkerung auf
dem Lande zurückgehalten werden kann.
Infolgedessen sind die auf die Landarbeiter bezüglichen Ver-
sicherungsgesetze immer zahlreicher geworden. Staaten, welche
bereits eine Versicherung besitzen, dehnen sie auf die ländliche
Lohnarbeiterschaft aus, und die Länder, welche ihr Versicherungs-
system jetzt erst einführen, machen meist keinen Unterschied
mehr zwischen Land- und Fabrikarbeitern. Diese Bewegung hat