Full text : Sozialismus und Regierung

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II*

darf  der  Schatzkanzler  in  der  Subventionierung  der  Lokalobrigkeiten
und  der  Bestreitung  der  örtlichen  Ausgaben  gehen  ?  An  einem  gewissen ­
  Punkte  werden  die  Reichsanweisungen  eine  Quelle  der  Schwäche, ­
  sie  werden  unwirtschaftlich  und  verderblich  und  erfordern  eine
Reform  der  lokalen  und  nationalen  Administration.  In  dem  Erziehungswesen ­
  haben  wir  heute  diesen  Punkt  erreicht.  Die  für  die  Unterrichtszwecke ­
  vorhandenen  Finanzbedürfnisse  zwingen  uns,  das  Problem ­
  der  Verwaltung  des  Unterrichts  anzupacken.  Eine  ähnliche  Tendenz ­
  macht  sich  auch  in  anderen  Richtungen  fühlbar.  Die  Zentralbehörde ­
  für  die  Lokalverwaltungen,  das  Local  Government  Board,
eignet  sich  immer  mehr  Befugnisse  an,  um  die  Aufsicht  über  die
Gesundheits-  und  Wohnungspolizei  der  Lokalämter  auszuüben.  Das
Schatzamt  besteuert  Eigentumsformen,  z.  B.  die  Erhebung  der  Wertzuwachssteuer ­
  auf  Grund  und  Boden,  von  der  man  geglaubt  hat,  daß
sie  der  Gemeinde  reserviert  werden  würde.  Die  Wegepolizei  wird  eine
nationale  Angelegenheit,  statt  eine  solche  der  unteren  staatlichen  Verbände. ­

Ferner  wird,  wenigstens  nach  zwei  Seiten,  die  Anwendung  der  Wissenschaft ­
  in  der  Industrie  vermutlich  eine  Veränderung  des  Territoriums, ­
  über  das  sich  die  Munizipalregierung  erstreckt,  nötig  machen
und  auch  einen  Wechsel  der  Beziehungen  der  Munizipalregierung  zu
den  Zentralbehörden  erheischen.  Nichts  ist  wahrscheinlicher,  als  daß  in
einer  verhältnismäßig  kurzen  Zeit  eine  weitgehende  Verbesserung  in  der
Übertragung  des  elektrischen  Stromes  ersonnen  werden  wird,  die  die
zahlreichen  Kraftstationen,  die  jetzt  innerhalb  des  Gemeindegebiets
Elektrizität  für  Beleuchtung  und  industrielle  Zwecke  liefern,  überflüssig ­
  machen  wird.  Solange  diese  Kraftquellen  nötig  sind,  muß  die  Versorgung ­
  mit  Elektrizität  eine  kommunale  Angelegenheit  bleiben.  Aber
wenn,  dank  der  Vervollkommnung  der  Transmissionsapparate  und  der
Aufspeicherung  der  Elektrizität,  die  Erscheinungen  der  Ebbe  und  Flut
des  Atlantischen  Ozeans  oder  ein  Wasserfall  in  Schottlands  Hochlanden ­
  das  ganze  Land  oder  selbst  große  Strecken  Landes  mit  Licht
und  Treibkraft  hinreichend  versehen  können,  so  wird  sich  der  kommunale ­
  Charakter  des  Elektrizitätsdienstes  offenbar  ändern.  Dann
werden  die  Gründe,  die  für  die  Verstaatlichung  aber  nicht  die  Kommunalisierung ­
  der  Eisenbahnen  sprechen,  mit  verstärkter  Kraft  auf
einen  Versorgungszweig  angewandt  werden,  der  gegenwärtig  überwie ­
            
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