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II*
darf der Schatzkanzler in der Subventionierung der Lokalobrigkeiten
und der Bestreitung der örtlichen Ausgaben gehen ? An einem gewissen
Punkte werden die Reichsanweisungen eine Quelle der Schwäche,
sie werden unwirtschaftlich und verderblich und erfordern eine
Reform der lokalen und nationalen Administration. In dem Erziehungswesen
haben wir heute diesen Punkt erreicht. Die für die Unterrichtszwecke
vorhandenen Finanzbedürfnisse zwingen uns, das Problem
der Verwaltung des Unterrichts anzupacken. Eine ähnliche Tendenz
macht sich auch in anderen Richtungen fühlbar. Die Zentralbehörde
für die Lokalverwaltungen, das Local Government Board,
eignet sich immer mehr Befugnisse an, um die Aufsicht über die
Gesundheits- und Wohnungspolizei der Lokalämter auszuüben. Das
Schatzamt besteuert Eigentumsformen, z. B. die Erhebung der Wertzuwachssteuer
auf Grund und Boden, von der man geglaubt hat, daß
sie der Gemeinde reserviert werden würde. Die Wegepolizei wird eine
nationale Angelegenheit, statt eine solche der unteren staatlichen Verbände.
Ferner wird, wenigstens nach zwei Seiten, die Anwendung der Wissenschaft
in der Industrie vermutlich eine Veränderung des Territoriums,
über das sich die Munizipalregierung erstreckt, nötig machen
und auch einen Wechsel der Beziehungen der Munizipalregierung zu
den Zentralbehörden erheischen. Nichts ist wahrscheinlicher, als daß in
einer verhältnismäßig kurzen Zeit eine weitgehende Verbesserung in der
Übertragung des elektrischen Stromes ersonnen werden wird, die die
zahlreichen Kraftstationen, die jetzt innerhalb des Gemeindegebiets
Elektrizität für Beleuchtung und industrielle Zwecke liefern, überflüssig
machen wird. Solange diese Kraftquellen nötig sind, muß die Versorgung
mit Elektrizität eine kommunale Angelegenheit bleiben. Aber
wenn, dank der Vervollkommnung der Transmissionsapparate und der
Aufspeicherung der Elektrizität, die Erscheinungen der Ebbe und Flut
des Atlantischen Ozeans oder ein Wasserfall in Schottlands Hochlanden
das ganze Land oder selbst große Strecken Landes mit Licht
und Treibkraft hinreichend versehen können, so wird sich der kommunale
Charakter des Elektrizitätsdienstes offenbar ändern. Dann
werden die Gründe, die für die Verstaatlichung aber nicht die Kommunalisierung
der Eisenbahnen sprechen, mit verstärkter Kraft auf
einen Versorgungszweig angewandt werden, der gegenwärtig überwie