Full text: Sozialismus und Regierung

tragen, direkt aufzubürden und sie den erzieherischen und mäßigenden 
Wirkungen des uneingeschränkten Wahlrechtes zu unterwerfen. 
Übrig bleibt noch die Frage, wie weit das Geschlecht ein Grund der 
Ausschließung sein soll. W’äre der Staat noch in seiner militärischen 
Entwicklungsperiode, in der seine Hauptaufgabe ist, sich mit Waffen 
gewalt zu behaupten und in der die gewerblichen Arbeiter ebenfalls 
nicht wahlberechtigt sind, so hielte ich das Argument, daß die Frauen 
ausgeschlossen werden müssen, weil sie dem Staat bei feindlichen An 
griffen nicht helfen können, für die Sache der Frauen verhängnisvoll, 
seine sachliche Richtigkeit immer vorausgesetzt. 
Doch erstens ist es gar nicht so fest ausgemacht, daß die Frauen 
nicht das gleiche Maß Verantwortung für die Landesverteidigung wie 
die Männer trügen, wenn wir noch in jenem Stadium lebten. Die 
Rolle, die die holländischen Frauen während unseres Krieges gegen 
die südafrikanischen Republiken spielten, indem sie die Männer zum 
Kampfe entflammten, kann jeden Vergleich mit der Arbeit der Feld 
dienst verrichtenden Soldaten aushalten. Stets haben die Frauen in 
hervorragender Weise in die Verteidigung von Nation und Rasse ein 
gegriffen. Wurde unter den primitiven Völkern ein Stamm überwun 
den, so zog er sich manchmal in abgelegene Orte zurück, bis die Lücken 
der männlichen Bevölkerung genügend ausgefüllt waren, das Kriegs 
glück von neuem zu versuchen 1 . Der Einfluß der Mütter drängte wäh 
rend dieser Schonzeit alles zurück. In ihren Herzen waren der Haß 
und die Bestimmung ihres Stammes konzentriert, und die sexuelle 
Auswahl, die sie beaufsichtigten, diente nur militärischen Zwecken. 
Je deutlicher und kräftiger ihr Wille den auf seine Daseinserhaltung 
gerichteten Willen des Stammes ausdrückte, desto erfolgreicher ge 
staltete sich dieses Ringen des Stammes. 
Dasselbe beobachten wir beim Rassegefühl, das in politische Be 
wegungen mit entsprechenden Zielen ausbricht, wo mehrere Rassen 
Zusammenleben. In Indien behandeln die Frauen jeden mit der größ 
ten Härte, der sich mit Angehörigen fremder Rassen vermischt, und 
in Amerika beschwingt der Zorn der Frauen die Leidenschaft, die in 
1 Dies war der Fall bei den Maori, demzufolge ihr System des Landeigentums, 
das dem Stamm gehörte, modifiziert wurde. Ein eroberter Stamm behielt stets 
ejne Art Retentionsrecht auf das ihm abgenommene Land, so daß der Besitz ihrer 
Eroberer niemals ein ganz ausschließlicher werden kann, weil diese zu jeder Zeit 
von einer Armee der ursprünglichen Eigentümer herausgefordert werden können. 
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