Full text: Sozialismus und Regierung

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Macht der Interessen, die den Status quo ante vertreten; denn tat 
sächlichen Einfluß hat das Referendum nur im negativen Sinne. Wird 
eine Gesetzesvorlage vom Volke sanktioniert, so übt es keine Macht 
aus. Das Referendum bedeutet eben kein Mitwirken des Volkes an den 
Gesetzgebungsakten, wohl aber dient es dem Volke als Mittel, der 
Gesetzgebung entgegenzuhandeln 1 . Am besten kann das Sachverhält- 
nis durch eine Schilderung der Etappen veranschaulicht werden, 
die ein Gesetzentwurf bei uns durchlaufen muß, bis er gesetztes 
Recht wird. Zuerst wird er dem Hause vorgelegt, doch ist dies ge 
wöhnlich reine Formalität, obgleich seine allgemeinen Bestimmun 
gen schon in diesem Stadium begründet werden, und eine Debatte 
sich daran anschließen kann. Alsdann wird die Vorlage gedruckt. 
Hierauf wird die zweite Lesung vorgenommen; alle Abgeordneten, 
die für eine zweite Lesung stimmen, bekunden dadurch, daß sie mit 
den Hauptzielen des Entwurfes genügend übereinstimmen, seine 
Überweisung an einen Ausschuß zur ausführlichen Beratung und 
Amendierung zu unterstützen. In der Kommission wird nun Wort 
für Wort, Artikel für Artikel erwogen, alle Wirkungen und Möglich 
keiten der Vorlage werden ins Auge gefaßt, und sie verläßt die Kom 
mission oft in ganz veränderter Gestalt. Nur wer die Verhandlungen 
im Ausschüsse genau und aufmerksam verfolgt hat, ist zur Verteidi 
gung des modifizierten Gesetzentwurfes hinreichend gerüstet. Jetzt 
folgt die Berichterstattung in der Plenarsitzung; das versammelte 
Haus hat Gelegenheit, die Bestimmungen des von der Kommission 
amendierten Entwurfes zu prüfen und zu erklären, ob es die einzelnen 
Paragraphen genehmigt. Die dritte Lesung schließt die Kette: das 
Parlament entscheidet, ob die Vorlage in ihrer endgültigen Form und 
als Ganzes genommen Gesetz werden soll oder nicht. 
Wenn ein Referendum diese Prozedur ergänzen würde, was ge 
schähe dann tatsächlich ? Welcher erhöhte Anteil wäre dem Volke 
an der Leitung der Regierung wirklich gegeben? Jeder Abgeordnete 
weiß, daß das Parlament über die Gesetzgebung eine wirkliche Aufsicht 
1 So mag man das Referendum in einem Staate befürworten, der dermaßen 
korrumpiert ist, daß seine Gesetzgebung ein Handelsobjekt geworden ist, oder 
wo das Referendum schon so lange ausgeübt wird, daß es mit den nationalen 
Gewohnheiten verwachsen ist. Siehe Oberholtzer: Referendum in America; 
Common's: Races and Immigrants in America betont ebenfalls nachdrücklich, 
daß das Referendum in Staaten mit gemischten Nationalitäten einen unifizie 
renden Einfluß habe.
	        
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