Object: Die deutsche Zigarettenindustrie

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verletzende Äußerungen von seiten der Organisierten gefallen, die 
erklärten, mit jenen nicht zusammen arbeiten zu wollen. 
Da der Inhaber betreffenden Betriebes dem Arbeitgeberverbande *) 
angehörte, nahm dieser sich in der Folge der Sache an und ließ 
plötzlich an alle bei seinen Mitgliedern beschäftigte Zigaretten 
arbeiter die Aufforderung ergehen, bis zu einem näher bezeichneten 
Termin (27. Mai) aus dem Tabakarbeiter-Verband auszutreten. Falls 
sie dies nicht täten, so würden sie an diesem Tage entlassen bez. 
würde ihnen gekündigt werden. 
Letzteres geschah dann auch, da die Arbeiter nicht gewillt 
waren, sich ihr Koalitionsrecht beschneiden zu lassen. Drei Tage 
nach diesem Ereignis (am 30. Mai) fand eine Arbeiterversammlung 
statt, in der beschlossen wurde, die Arbeit am folgenden Tage 
sofort niederzulegen, falls die Fabrikanten nicht „die wegen der 
Verbandszugehörigkeit erfolgte Aufkündigung und Entlassung rück 
gängig machten“. Da dies nicht geschah, erfolgte am 31. Mai die 
allgemeine Arbeitseinstellung. Zusammen mit den schon früher 
wegen Lohndifferenzen ausständig gewordenen Arbeitern und Ar 
beiterinnen feierten jetzt insgesamt 3294 Personen; von diesen 
gehörten 2610 dem Tabakarbeiter-Verband an. Mit ihren Dresdener 
Kollegen erklärte sich auch die Arbeiterschaft der Firma Josetti in 
Berlin, jener Zweigfabrik des Trustes, — insgesamt 113 Personen — 
solidarisch und legte gleichfalls die Arbeit nieder. Zudem wurde 
von der Berliner Gewerkschaftskommission an die deutsche Arbeiter 
schaft die Aufforderung gerichtet, die Firmen, „welche das Koali 
tionsrecht den Arbeiterinnen vernichten wollten“ 1 2 ), zu boykottieren. 
Der Ausstand dauerte den ganzen Juni an. Seinen Abschluß 
fand er schließlich am 1. Juli mit folgender Vereinbarung: 
1. Die dem Tabakarbeiterverband als Mitglieder angehören 
den Zigarettenarbeiter und -arbeiterinnen bilden zunächst eine 
besondere Sektion des Tabakarbeiterverbandes unter eigener 
Sektionsleitung, die aus Zigarettenarbeitern oder -arbeiterinnen 
der beteiligten Betriebe bestehen muß. Diese Sektion hat als 
Organisation der Zigarettenarbeiter und -arbeiterinnen zu gelten, 
mit der es gegebenenfalls die Arbeitgeber zu tun haben. 
1) Der Arbeitgeberverband ist im Dezember 1904 von Dresdener Zigaretten 
fabrikanten begründet worden zum Zwecke der „Herbeiführung und Pflege dauernd 
friedlicher Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Berück 
sichtigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher 
Übergriffe“ (vergl. § 1 der Statuten des Arbeitgeberverbandes). 
2) Vergl. Correspondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften 
Deutschlands. 15. Jahrgang, 1905, Seite 374.
	        
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