Margarine
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Marmeladen
sich bekanntlich beim Erhitzen bräunt und nicht
spritzt, haben die Fabriken mannigfache Zusätze,
wie Zucker, Eigelb oder Lezithin, versucht, über
deren Wirksamkeit ein abschließendes Urteil
noch nicht gefällt werden kann. Ein Erzeugnis,
bei dessen Herstellung die Kuhmilch durch
Mandelmilch ersetzt ist, kommt unter dem Namen
„Sana“ in den Verkehr. Die in normaler Weise
bereitete M. stellt zweifellos ein völlig einwandfreies,
billiges Volksnahrungsmittel dar. Die
mehrfach aufgestellte Behauptung von der Ver- :
wendung verdorbener Ausgangsmaterialien hat
sich meist als unbegründet herausgestellt, und
auch in bezug auf die Verdaulichkeit ist sie der
Butter völlig gleichwertig. Die in einem Falle
beobachtete Verarbeitung des giftigen, aus Hydnokarpusarten
gewonnenen Marattifettes {Kardamonfett,
Chaulmograsöl u. a.) ist durch Verurteilung
des Fabrikanten (Backa-Prozeß) alsbald
unterbunden worden. — Wenn trotzdem der
Verkehr mit Butter und Margarine durch ein be-:
sonderes Gesetz geregelt wurde, so war hierfür;
hauptsächlich das Verlangen der Landwirtschaft
nach einem Schutze ihrer Naturbutter maßgebend,
da die Margarine zur Verfälschung der
letzteren außerordentlich geeignet ist und in
Gemischen nur schwer nachgewiesen werden
kann. — Das Gesetz vom 15. VII. 1897, das sog.
Margarinegesetz, bestimmt zunächst, daß die
Verkaufsräume, die Gefäße und Umhüllungen
durch die Inschrift „Margarine“, letztere außerdem
durch einen bandförmigen roten Streifen
gekennzeichnet werden müssen. Im Einzelverkauf
darf M. nur in Umhüllungen mit der gleichen
Inschrift und bei regelmäßig geformten
Stücken nur in Würfelform abgegeben werden.
Die Vermischung von Butter mit M. oder anderen
Fetten ist verboten. Weitere Vorschriften
regeln die Trennung der Verkaufsräume und
übertragen der Polizei das Recht der Revision.
Der Nachweis der M. in Gemischen mit Butter
wird durch die Bestimmung erleichtert, daß alle
M. einen Zusatz von 10 0/0 Sesamöl erhalten
muß, d. h. eines Fettes, welches noch in kleinster
Menge durch eine einfache Farbe,nreaktion,
die bei Behandlung mit Furfurol und Salzsäure
auf tretende Rotfärbung, erkannt werden kann.
■— Es, ist anzuerkennen, daß die M. im, allgemeinen
den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zu
tadeln ist nur das mehrfach hervprgetretene Streben
einiger Fabrikanten, sich durch Einverleibung
ungebührlicher Wassermengen einen, unberechtigten
Vorteil zu verschaffen. Nach König
enthält die M. im Durchschnitt: 9,97%. Wasser,
87,59% Fett, 2,15 0/0 Kochsalz und geringe , Mengen
Kasein und Milchzucker. Ihr Wassergehalt
ist stets geringer als derjenige der Butter gewesen,
und da für letztere durch Bundesrats-Verordnung
eine Höchstgrenze . von 16% vorgeschrieben
worden ist, muß die gleiche Forderung
zum. mindesten für M. aufgestellt werden.
Erzeugnisse mit mehr als 20% Wasser, wie, sie
bisweilen im Handel aufgetaucht sind, müssen
unter allen Umständen auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes
,(s. d.) beanstandet werden, auch ist
für die Kriegsdauer ein höherer Wassergehalt
ausdrücklich verboten worden Wünschenswert
zur Fernhaltung verdorbener M. ist es, daß der
von einigen Fabriken eingeführte Gebrauch des
Datumsstempels auf den Originalpackungen allgemeine
Anwendung findet. — Die später eingeführten
butterähnlichen Zubereitungen, welche
lediglich aus künstlich gelb gefärbtem Kokosfett
bestehen, sind als M. aufzufassep und unterliegen
den für letztere erlassenen gesetzlichen Bestimmungen.
Margosaöl (Nimöl), das fette Öl aus den
Fruchtkernen von Azadirachta indica,
einem zur Familie der Meliazeen gehörigen, in
Ostindien einheimischen Baume, hat ein spez.
Gew. von 0,915, wird bei -)- to° trübe und erstarrt
bei -j-7 0 zu einer festen Masse, ohne
jedoch seine Durchsichtigkeit zu verlieren. Es
hat in dicken Schichten bei durchfallendem
Lichte eine grünliche Farbe, schmeckt sehr
bitter und riecht stark knoblauchartig, verliert
den bitteren Geschmack und den Geruch aber
beim Schütteln mit absolutem Alkohol. Das M.
wird in Indien medizinisch verwandt. — Die
Rinde desselben Baumes, die Margosgrinde,
die in den Vereinigten Staaten als' Cortcx inärgosä
offizinell ist, enthält einen Bitterstoff und
wird als Wurmmittel verwandt. :
Mariendistelsamen (lat. Semen cardui mariae,
frz. Semences : de chardon, engl. Blessed seeds),
die glatten, graubräunlichen und fein schwärzlich
gestreiften Früchte der Frauendistel oder
Mariendistel, Sylibum marianum, einer in
Südeuropa wild wachsenden, bei uns zuweilen in
Gärten angebauten Komposite, schmecken bitter
und herbe. Sie wurden früher medizinisch verwandt,
sind aber jetzt nur noch selten im,Drogenhandel
anzutreffen.
Marineblau ist der Handelsname für ein Gemisch
von Methylviolett und Methylenblau.
Marmeladen (Konfitüren, Jams) nennt man
Erzeugnisse, welche durch Einkochen .frischer
Früchte mit Rohrzucker bis zur breiartigen Konsistenz
oder durch kaltes Vermischen des zerkleinerten
(passierten) Fruchtmarks mit Zucker hergestellt
werden und je nach der Art d ir benutzten
Fruchtsorte die Bezeichnung: Himbeer-M.,
Erdbeer-M., Johannisbeer-M., Orangen-M.
u. a. führen. Bestimmte Vorschriften über die
Menge der einzelnen Bestandteile, besonders die
PlöhedesZuckerzusatzes, lassen sich nicht machen,
da diese nach dem Säure- und Pektingehalt der
Früchte verschieden gewählt werden. Jedoch
kann man im allgemeinen annehmen, daß ungefähr
gleiche Teile Frucht und Zucker zur
Verwendung gelangen. Die Herstellung der
M. wurde ursprünglich besonders in England
betrieben, hat aber auch in Deutschland großen
Umfang angenommen, und ihre weitere Ausdehnung
ist im volkswirtschaftlichen Interesse,
besonders zur Hebung des deutschen Obstbaues
dringend erwünscht. Leider haben sich im
Laufe der Zeit vielfache Verfälschungen herausgebildet.
Zusätze von Konservierungsmitteln,
organischen Säuren, künstlichen Aromastoffen,
Agar-Agar und Gelatine, fremden Farbstoffen
und Stärkesirup sind angetrofien worden. Vielfach
werden wertvollere Früchte durch minder
wertvolle, besonders Äpfel, ersetzt; andere Hersteller
setzen die Preßrückstände von der Fruchtsaftfabrikation,
oft nach völligem Auslaugen mit
Wasser hinzu, ja es sind völlige Kunsterzeug*
nisse im Handel yorgefunden, die nahezu gänz*