Full text : Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

Margarine

266

Marmeladen

sich  bekanntlich  beim  Erhitzen  bräunt  und  nicht
spritzt,  haben  die  Fabriken  mannigfache  Zusätze,
wie  Zucker,  Eigelb  oder  Lezithin,  versucht,  über
deren  Wirksamkeit  ein  abschließendes  Urteil
noch  nicht  gefällt  werden  kann.  Ein  Erzeugnis,
bei  dessen  Herstellung  die  Kuhmilch  durch
Mandelmilch  ersetzt  ist,  kommt  unter  dem  Namen
„Sana“  in  den  Verkehr.  Die  in  normaler  Weise
bereitete  M.  stellt  zweifellos  ein  völlig  einwandfreies, ­
  billiges  Volksnahrungsmittel  dar.  Die
mehrfach  aufgestellte  Behauptung  von  der  Ver- :
wendung  verdorbener  Ausgangsmaterialien  hat
sich  meist  als  unbegründet  herausgestellt,  und
auch  in  bezug  auf  die  Verdaulichkeit  ist  sie  der
Butter  völlig  gleichwertig.  Die  in  einem  Falle
beobachtete  Verarbeitung  des  giftigen,  aus  Hydnokarpusarten
  gewonnenen  Marattifettes  {Kardamonfett, ­
  Chaulmograsöl  u.  a.)  ist  durch  Verurteilung ­
  des  Fabrikanten  (Backa-Prozeß)  alsbald
unterbunden  worden.  —  Wenn  trotzdem  der
Verkehr  mit  Butter  und  Margarine  durch  ein  be-:
sonderes  Gesetz  geregelt  wurde,  so  war  hierfür;
hauptsächlich  das  Verlangen  der  Landwirtschaft
nach  einem  Schutze  ihrer  Naturbutter  maßgebend, ­
  da  die  Margarine  zur  Verfälschung  der
letzteren  außerordentlich  geeignet  ist  und  in
Gemischen  nur  schwer  nachgewiesen  werden
kann.  —  Das  Gesetz  vom  15.  VII.  1897,  das  sog.
Margarinegesetz,  bestimmt  zunächst,  daß  die
Verkaufsräume,  die  Gefäße  und  Umhüllungen
durch  die  Inschrift  „Margarine“,  letztere  außerdem ­
  durch  einen  bandförmigen  roten  Streifen
gekennzeichnet  werden  müssen.  Im  Einzelverkauf ­
  darf  M.  nur  in  Umhüllungen  mit  der  gleichen ­
  Inschrift  und  bei  regelmäßig  geformten
Stücken  nur  in  Würfelform  abgegeben  werden.
Die  Vermischung  von  Butter  mit  M.  oder  anderen ­
  Fetten  ist  verboten.  Weitere  Vorschriften
regeln  die  Trennung  der  Verkaufsräume  und
übertragen  der  Polizei  das  Recht  der  Revision.
Der  Nachweis  der  M.  in  Gemischen  mit  Butter
wird  durch  die  Bestimmung  erleichtert,  daß  alle
M.  einen  Zusatz  von  10  0/0  Sesamöl  erhalten
muß,  d.  h.  eines  Fettes,  welches  noch  in  kleinster ­
  Menge  durch  eine  einfache  Farbe,nreaktion,
die  bei  Behandlung  mit  Furfurol  und  Salzsäure
auf  tretende  Rotfärbung,  erkannt  werden  kann.
■—  Es,  ist  anzuerkennen,  daß  die  M.  im,  allgemeinen ­
  den  gesetzlichen  Vorschriften  entspricht.  Zu
tadeln  ist  nur  das  mehrfach  hervprgetretene  Streben ­
  einiger  Fabrikanten,  sich  durch  Einverleibung
ungebührlicher  Wassermengen  einen,  unberechtigten ­
  Vorteil  zu  verschaffen.  Nach  König
enthält  die  M.  im  Durchschnitt:  9,97%.  Wasser,
87,59%  Fett,  2,15  0/0  Kochsalz  und  geringe  ,  Mengen ­
  Kasein  und  Milchzucker.  Ihr  Wassergehalt
ist  stets  geringer  als  derjenige  der  Butter  gewesen, ­
  und  da  für  letztere  durch  Bundesrats-Verordnung
  eine  Höchstgrenze  .  von  16%  vorgeschrieben ­
  worden  ist,  muß  die  gleiche  Forderung ­
  zum.  mindesten  für  M.  aufgestellt  werden.
Erzeugnisse  mit  mehr  als  20%  Wasser,  wie,  sie
bisweilen  im  Handel  aufgetaucht  sind,  müssen
unter  allen  Umständen  auf  Grund  des  Nahrungsmittelgesetzes ­
  ,(s.  d.)  beanstandet  werden,  auch  ist
für  die  Kriegsdauer  ein  höherer  Wassergehalt
ausdrücklich  verboten  worden  Wünschenswert
zur  Fernhaltung  verdorbener  M.  ist  es,  daß  der
von  einigen  Fabriken  eingeführte  Gebrauch  des

Datumsstempels  auf  den  Originalpackungen  allgemeine ­
  Anwendung  findet.  —  Die  später  eingeführten ­
  butterähnlichen  Zubereitungen,  welche
lediglich  aus  künstlich  gelb  gefärbtem  Kokosfett ­
  bestehen,  sind  als  M.  aufzufassep  und  unterliegen ­
  den  für  letztere  erlassenen  gesetzlichen  Bestimmungen. ­

Margosaöl  (Nimöl),  das  fette  Öl  aus  den
Fruchtkernen  von  Azadirachta  indica,
einem  zur  Familie  der  Meliazeen  gehörigen,  in
Ostindien  einheimischen  Baume,  hat  ein  spez.
Gew.  von  0,915,  wird  bei  -)-  to°  trübe  und  erstarrt ­
  bei  -j-7 0  zu  einer  festen  Masse,  ohne
jedoch  seine  Durchsichtigkeit  zu  verlieren.  Es
hat  in  dicken  Schichten  bei  durchfallendem
Lichte  eine  grünliche  Farbe,  schmeckt  sehr
bitter  und  riecht  stark  knoblauchartig,  verliert
den  bitteren  Geschmack  und  den  Geruch  aber
beim  Schütteln  mit  absolutem  Alkohol.  Das  M.
wird  in  Indien  medizinisch  verwandt.  —  Die
Rinde  desselben  Baumes,  die  Margosgrinde,
die  in  den  Vereinigten  Staaten  als'  Cortcx  inärgosä
  offizinell  ist,  enthält  einen  Bitterstoff  und
wird  als  Wurmmittel  verwandt.  :
Mariendistelsamen  (lat.  Semen  cardui  mariae,
frz.  Semences :  de  chardon,  engl.  Blessed  seeds),
die  glatten,  graubräunlichen  und  fein  schwärzlich
gestreiften  Früchte  der  Frauendistel  oder
Mariendistel,  Sylibum  marianum,  einer  in
Südeuropa  wild  wachsenden,  bei  uns  zuweilen  in
Gärten  angebauten  Komposite,  schmecken  bitter
und  herbe.  Sie  wurden  früher  medizinisch  verwandt, ­
  sind  aber  jetzt  nur  noch  selten  im,Drogenhandel ­
  anzutreffen.
Marineblau  ist  der  Handelsname  für  ein  Gemisch ­
  von  Methylviolett  und  Methylenblau.
Marmeladen  (Konfitüren,  Jams)  nennt  man
Erzeugnisse,  welche  durch  Einkochen  .frischer
Früchte  mit  Rohrzucker  bis  zur  breiartigen  Konsistenz ­
  oder  durch  kaltes  Vermischen  des  zerkleinerten ­
  (passierten)  Fruchtmarks  mit  Zucker  hergestellt ­
  werden  und  je  nach  der  Art  d  ir  benutzten ­
  Fruchtsorte  die  Bezeichnung:  Himbeer-M.,
Erdbeer-M.,  Johannisbeer-M.,  Orangen-M.
u.  a.  führen.  Bestimmte  Vorschriften  über  die
Menge  der  einzelnen  Bestandteile,  besonders  die
PlöhedesZuckerzusatzes,  lassen  sich  nicht  machen,
da  diese  nach  dem  Säure-  und  Pektingehalt  der
Früchte  verschieden  gewählt  werden.  Jedoch
kann  man  im  allgemeinen  annehmen,  daß  ungefähr ­
  gleiche  Teile  Frucht  und  Zucker  zur
Verwendung  gelangen.  Die  Herstellung  der
M.  wurde  ursprünglich  besonders  in  England
betrieben,  hat  aber  auch  in  Deutschland  großen
Umfang  angenommen,  und  ihre  weitere  Ausdehnung ­
  ist  im  volkswirtschaftlichen  Interesse,
besonders  zur  Hebung  des  deutschen  Obstbaues
dringend  erwünscht.  Leider  haben  sich  im
Laufe  der  Zeit  vielfache  Verfälschungen  herausgebildet. ­
  Zusätze  von  Konservierungsmitteln,
organischen  Säuren,  künstlichen  Aromastoffen,
Agar-Agar  und  Gelatine,  fremden  Farbstoffen
und  Stärkesirup  sind  angetrofien  worden.  Vielfach ­
  werden  wertvollere  Früchte  durch  minder
wertvolle,  besonders  Äpfel,  ersetzt;  andere  Hersteller ­
  setzen  die  Preßrückstände  von  der  Fruchtsaftfabrikation, ­
  oft  nach  völligem  Auslaugen  mit
Wasser  hinzu,  ja  es  sind  völlige  Kunsterzeug*
nisse  im  Handel  yorgefunden,  die  nahezu  gänz*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.