Object: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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höhung der beiden Steuern). Bei der Neufestsetzung der Einheitswerte für den 1. Januar 
1928 erfolgte eine Höherbewertung, die sich jedoch auf die Aufbringungslast des Jahres 
1928 nicht ausgewirkt hat. weil dieser dieselben Werte wie 1927 zugrunde gelegt wurden. 
Hinsichtlich der Landessteuern zeigt sich einmal in Bayern und Sachsen die Er- 
nöhung der Sätze der Hauszinssteuer. Ebenso kommt bei den Zahlen für Zwickau die 
Erhöhung des Satzes für bebaute Grundstücke von 2,4 auf 3 vT im Jahre 1927 in Sach- 
sen zum Ausdruck; auf diese Steigerung ist aber außerdem die Veränderung der zu- 
grunde liegenden Einheitswerte von Einfluß gewesen. Bei der staatlichen Gewerbe- 
kapitalsteuer in München wird deutlich, daß in Bayern 1926 nur drei Viertel des Ge- 
werbekapitals der Steuer unterworfen wurden. 
Abgesehen von diesen landesrechtlichen Bestimmungen ist aber die Veränderung deı 
Realsteuerzuschläge von ausschlaggebender Bedeutung. Ihre Höhe in den drei behandel- 
ten Städten ist aus der folgenden Übersicht 30 ersichtlich. 
Übersicht 30 
Die Realsteuerzuschläge in Hannover, München, Zwickau in den Rechnungsjahren 1926 bis 1928 
in vH des Steuergrundbetrages 
Hannover 
München 
Zwickau 
Des _ 
CE 
EU 
1926 20000000. 0e 
1927—1928 ...... 
2 ar 
(27 ka ran ua 
1928 ; 
Grundsteuer 
bei | bei un- 
bebauten | bebauten 
Grundstücken 
2251) 
375 
375 
648 
678 
100 
125 | 
150 
150 
150 
150 
648 
678 
100 
125 
150 
Haus- 
steuer 
Gewerbesteuer) 
vom 
Ertrag ı Kapital 
| von der 
Lohn- 
summe 
360 
475 
490 
433 
453 
100 
125 
150 
660 
725 
780 
433 
453 
100 
“25 
EA 
1) Bei Hannover sind in den Zuschlägen zur Gewerbesteuer Berufsschulbeiträge enthalten. — ?) 1, April bis 30. Jun 
1926: 150 vH, 1. Juli 1926 bis 31. März 1927: 250 vH. 
Diese Übersicht erklärt die Steigerung der städtischen Grund- und Gewerbesteuer in 
Zwickau mit der Erhöhung der Sätze von 100 (1926) auf 125 (1927) bzw. 150 vH (1928): 
Bei München sind nur geringfügige Steigerungen der Zuschläge vorhanden, während in 
Hannover sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer wesentliche Erhöhungen der 
Zuschläge zu verzeichnen haben. Es ist aber zu beachten, daß bei der Gewerbeertraß” 
steuer die Beweiskraft der in der Übersicht 29 angegebenen Zahlen vermindert ist; Ver 
änderungen dieser Zahlen brauchen nämlich nicht auf Änderungen der Steuer- oder ZW 
schlagssätze zu beruhen, sondern können ihre Ursache in der Verschiedenheit der Steuer“ 
bemessungsgrundlage haben. Da ja die Untersuchungen den Rohgewinn als gleich an’ 
nehmen, muß wegen der unterschiedlichen Höhe der abzugsfähigen Steuern der verble} 
oende Ertrag verschieden sein. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Körperschaft 
steuer: die Zahlen für diese zeigen einen Rückgang, obgleich sich die Erhebungsformer m 
keiner Weise geändert haben. 
Der Vergleich der Zusammenhänge zwischen Besteuerung und Betri® b8- 
struktur wird auf zwei Beispiele für Hannover und Berlin für das Jahr 1928 be- 
schränkt. und zwar werden in den Übersichten 31 und 32 alle aus der Übersicht 26 ersicht
	        
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