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mit auch die entsprechenden Betriebe in vielen preußischen Gemeinden. Dafür stehen
aber die sächsischen und bayerischen Gemeinden annähernd gleich bezüglich der zu zahlenden
Gewerbeertragsteuern, während diese in Preußen so hoch sind, daß sie eine
etwaige Minderbelastung bei Kapital- und Lohnsummmensteuer gegenüber Bayern nicht
nur wettmachen, sondern schließlich eine besonders hohe Gesamtbelastung verursachen.
Hervorzuheben ist noch, daß im Gegensatz zu Preußen die Gemeinden innerhalb Sachsens
und Bayerns nicht so hohe Differenzen untereinander aufweisen, weil in beiden Ländern
das Zuschlagsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände eng begrenzt ist.
Wie sich der zeitliche Vergleich der drei Jahre untereinander stellt, zeigt die
folgende Übersicht 29, in der der Kürze halber nur Hannover, München und Zwickau als
Beispiele für besonders starke Veränderungen dargestellt sind; die Übersicht bringt die
Taken für den kapitalintensiven Betrieb bei durchschnittlichem Rohgewinn und kleinem
msatz.
Übersicht 29
Veränderung der einzelnen Steuern des kapitalintensiven Betriebes (bei durchschnittlichem Rohgewinn
und kleinem Umsatz) für die Kalenderjahre 1927 und 1928 gegenüber 1926
1926 — 100
in
'abr
Um-8atz-
2
Aufbrin-
Ver- |
mögensteuer
Grund- und
Gebäudesteuer
staatl, | städt.
5
Haus-Zins-
7
__._._ Gewerbesteuer
Kapitalsteuer al _Ertragsteuer
staatl. | städt. | staatl. | städt,
8 1 9 220 | u
Körper- .
schaft- Steuersteuer
| Summe
13
Hannover
‚926 1 100 | 100
927 | 92,3| 202,4
928 | 92,3 | 218,1
100 100 100
133,3 | 100 163,2 '
147,6 | 100 163,2 '
1007 — 100 — 100
105,1 | — 104,1 | — | 120,0
105,1 1120| — 122,0 |
100 *) 100
90,5 | 111,7
89,0 | 114,1
München
926
1927
928 |
‘00 * 100
| 192,2
92,3 | 207,1
‘001
126,6
140,2
100 | 100
100 | 104,8
ı 99,6 | 104,8
Wohnungs-
Miet- |
hau- | zins- |
ab- Isteuer
abe
00 [100 |
40,9! 137,5
154.5/150.0
100
125,7 |
125.7
100 ı 100
131,6 | 85,9
131,6 84,2
100 100 100
89,8 87,5 113,9
88,1 85,2 117,5
Zwickau
926 100 | 100 | 100 | 100 ‚100
927 | 92,3] 1922| 1266| 1247 | 156,0
928 | 92,3 | 207,1 | 140,1 | 143,3 | 215,0
100 100 100 100
180,1 100 125,0 92,0
210,1 100 | 150,0 88,6 |
100 100 100
114,9 | 92,8 | 112,8
133,0 | 89,7 | 118,5
(92 "tlich erkennbar ist hier einmal die Herabsetzung der Umsatzsteuer am 1. April
la 5 von 1 auf 0,75 vH. Auffällig vor allem aber ist die Erhöhung der Aufbringungs-3
und der Vermögensteuer. Bei der Aufbringungslast ist eine starke Erhöhung der
A Ze von 3,5 vT auf 7,1 vT in 1927 bzw. 7,65 vT in 1928 zu verzeichnen, bei der Ver-Sögensteuer
1926 wirkt sich die Ermäßigung der ursprünglich veranlagten Beträge um
)n Viertel aus. Für beide Steuern kommt aber außerdem noch in Betracht, daß die
mn Zugrunde liegenden Einheitswerte Änderungen erfahren haben. Im Jahre 1927 trat
üämlich gegenüber 1926 eine Ermäßigung für diejenigen LFA.-Bezirke ein, die bei der
Tsten Einheitswertfeststellung 1925 den damaligen Höchstsatz in Anwendung gebracht
ätten (z.B. LFA. München und Leipzig, daher in München und Zwickau geringere Er-