150
XXIII. FJachs, Hanf, Jute, Garne und Waareii daraus.
28b
129
130
Tarif massige Benennung
ullge-
meiner
1 1
trags-
mäKsiger
Spanien.
Strumpfwaaren
Glatte Gewebe aus Jute, Manilahant, Pita
oder anderen vegetabilischen Fasern mit
oder ohne Beimischung von Baumwolle . .
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen
dung findet, so lange der Vertrag mit
Frankreich besteht
geköperte oder gemusterte Gewebe aus dem
selben Materiale mit oder ohne Beimischung
von Baumwolle
Anmerkung zu Post 122b: Als Bindfaden oder Segelgarn,
welches unter diese Position gehört, wird der Zwirn aus
Hanf, Flachs oder Jute angesehen, welcher zwe - oder
mehrdrähtig ist und von dem 10 Meter mehr als 5 Gramm
wiegen.
Anmerkung zu Post 123h: Bei leinenen Geweben, welche
je nach der Anzahl Fäden verzollt werden, zählt man nur
diejenigen der Kette im Raum von 6 Mm.
In der Ausfuhr frei.
Schweiz.
Kg.
1
Pesetas
45
1 -
1 11 —
90
Pesetas
4 i 58
45
Kg. !i Frk.
Kapp.
25
90
Frk.
Rapp.
10
11
12
13
14
15
Flachs, Hanf u, Werg, Jute, Neufundländischer
Flachs, Abaca und andere nicht besonders
benannte vegetabilische Spinnstofie, roh
oder gehechelt
Garne:
Packtuchgarn, auch von Jute, bis incl. Nr. 12
„ von höheren Nummern . . .
Flachs-, Hanf- u. Jutegarn u. a. vegetabilische
Spinnstoffe, roh gebraucht, ungebleicht, un
gefärbt, und Schustergarn
dieselben gebleicht und gefärbt
Packleinen von Jute und and, vegetabilischen
Spinnstoffen, gewöhnlich roh von höchstens
25 Faden auf 8 Cm., sowohl im Schuss als
Eintrag
In der Ausfuhr
100 1
100
100
100
r
!!
— I 00
4 I —
4 i -
7 I -
1 I 50
- I 20
Schweden.
Hanf, Flachs und Jute, roh, gehechelt und un-
gehechelt, frei.
Garne:
Leinengarn, rohes, ungebleichtes
„ gebleichtes oder gefärbtes . . .
Segelgarn, Bindfaden aller Art
Jutegarn, ungebleichtes, ungefärbtes. . . .
„ gebleichtes, gefärbtes
Garn von andern Pflanzenstoffen (Gretzgarn)
wird wie Segelgarn und Bindfaden verzollt.
Doublirtes, gefärbtes und ungebleichtes Garn,
aus verscMedenem Material bestehend, wird
nach dem dabei befindlichen höchstver
steuerten Garne ohne Bücksicht auf die
Menge behandelt.
Kg.
Krön. Oer«
Krön.
Oere
1 - 24
1 - 47