Object: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
verkennen. Die Einlagen des Sparers bei den öffentlichen Sparkassen sind 
nur für ihn selbst bestimmt, sind durchaus für ihn zunächst totes Kapital, 
das ihm erst einmal in einer späteren Zeit als Hilfsquelle dienen soll. 
Die Einlagen der Depositengläubiger dagegen tragen zum großen Teil 
einen ganz anderen Charakter. Sie sind für ihn die jederzeit notwendigen 
Betriebsmittel seines Unternehmens, die er nur zur sicheren, besseren 
und bequemeren Verwaltung seiner Bank übergeben hat. Sie sind 
gleichsam für ihn und sein Geschäft das tägliche Brot, das jederzeit 
in jeder notwendigen Menge frei sein muß. So ist es klar, daß die 
Sperrung der Bankguthaben von der weittragendsten Bedeutung für 
das ganze nationale Wirtschaftsleben sein mußte. Handel und Ver 
kehr empfanden diesen scharfen Druck überaus schwer. Was nützen 
auch z. B. die besonderen Berücksichtigungen der produzierenden Kreise ? 
Diese können gewiß ihren Betrieb im alten Umfange weiterführen, 
und dies ist vorteilhaft für die Wirtschaft als Ganzes. Aber die 
Produzenten werden die Herstellung von Kleidungsstücken, Maschinen, 
Gebrauchsgegenständen aller Art einschränken müssen, denn die Ab 
nehmer können ja auch bei dringendem Gebrauch wenig oder nichts 
kaufen, weil die Banken ihnen ihre Guthaben nur beschränkt auszahlen. 
Gegen die Lasten des Bankmoratoriums wurde auch bald von den be 
troffenen Kreisen energisch Front gemacht. Alle Demonstrationen 
konnten aber an der Tatsache nichts ändern, daß die Banken ihre Aus 
zahlungen zunächst auf die gesetzlich festgesetzten Quoten beschränkten 
und hieran festhielten. Man entwarf Pläne zur Abhilfe. Einen bedeut 
samen, wenn auch nicht originellen Vorschlag entwickelte der französische 
Nationalökonom Raphael-Georges Levy 1 ). Er empfiehlt eine Art 
Überweisungsverkehr für Kunden bei ein und derselben Bank und zwi 
schen Banken untereinander, sobald die Kunden ihre Konten bei ver 
schiedenen Instituten haben. Der Kunde A weist seine Bank an, dem 
Kunden B z. B. 1000,00 Frcs. zu überweisen. Die Bank nimmt darauf 
hin eine Umschreibung in ihren Büchern vor und beglaubigt dies dem 
Kunden A durch ein übertragbares Zertifikat. Das Zertifikat soll zirku 
lieren, nicht wie Geld, aber wie irgendeine andere Bankanweisung. Hier 
durch würden Handel und Verkehr die Möglichkeit gegeben sein, un 
gestört durch die Beschränkungen des Moratoriums in der Abwicklung 
ihrer Geschäfte fortzufahren. Die Regelung des Verkehrs unter verschie 
denen Bankkunden, die ihre Konten nicht bei der gleichen Bank haben, 
will Levy durch ein neu zu schaffendes, eigens hierfür bestimmtes „Bank 
geld“ vornehmen. Dieses „Bankgeld“ ist nichts anderes als eine An 
weisung auf die Bank, nach der dem Inhaber des „Bankgeldes“ bei seiner 
Bank eine Gutschrift auf seinem Konto gewährleistet wird. Die Banken 
rechnen untereinander durch Austausch jener „Bankgeld-Abschnitte“ 
im Clearing ab. 
Diese theoretischen Erörterungen fanden trotz der Wichtigkeit 
und des Ernstes des Gegenstandes keine praktische Ausführung. Was 
1 ) Vgl. seinen Aufsatz im „Figaro“, 22. August 1914.
	        
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