Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Schuhmacher 
Reingewinn-Richtsatz 
in % vom Umsatz 
25—35 
20—30 
3—25 
„ ” 3 x 99 . *—15 
Gewinnsatz aus Handelsumsatz . . —12 
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der: Landesfachverbände des sächsischen Hand- 
werks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes). 
8. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf). 
Brutto- Netto- 
. Verdienstsatz 
50—70°% etwa 20—25 % 
9, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. ‘ 
Schuhmacher: . 
Alleinmeister (hauptsächl. 
Flickschuster) ... . . - 
Meister mit 1 Gehilfen. . 
- „ 20d.3Gehilfen 
Größere Betriebe . ... 
Schuhmacherbedarfsartikel und 
Lederkleinhandel: ... .. 
Schuhwarenhandlung: . . . 
Richtsatz in % für den 
Bruttogewinn Nettogewinn 
10—50 
394 
20—30 
9% 
Auf dem Lande erscheint die 
untere. Grenze dieser. Sätze 
angemessen. 
Gewöhnliche Schuhwaren. 
Bessere Schuhwaren. 
Bei teilweiser Selbstanfertigung 
und Ausführung von Reparaturen. 
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes). 
. )—20 
1)—12 
jı2—18 
18—20 
10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier). ; 
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 
(Ohne Verkauf von Schuhwaren) 
1. Alleinmeister bei Durchschnittsbeschäftigung 
bei einem Umsatz bis zu 4000 AM . . . 40—45% 
2. mit einer Hilfskraft: 
bis zu 7000 %% Umsatz . +. 4.040400 25—30% 
„A 10000 „ ‚. 18—22% 
IL Berechnung von Nutzensätzen: 
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zugrunde gelegt, in der Art und dem 
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen. 
__ Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn 
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz-Gesamtverkaufserlös oder 
‚einnahme, zuzüglich ev. Eigenverbrauch.) 
Bei den Schuhmachern sind nur Nettonutzensätze festgesetzt worden, weil die von den 
Betriebsinhabern zur Verfügung gestellten Unterlagen lediglich einen zuverlässigen Schluß auf 
den Reinverdienst zuließen. 
Il. Zahlenmäßiges Ergebnis der Feststellungen. 
Steuerpflichtiger Gewinn des Meisters ohne Gesellen. . . . 2400 MM 
Zür jeden Gesellen erhöht sich der steuerpflichtige Gewinn um 600 „ 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.