Full text : Die Kaufkraft des Geldes

Einfluß  der  Depositenumlaufsmittel  auf  die  Gleichung  usw.

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zu  groß  werden,  dann  wird  sie  die  Darlehen  durch  Erhöhung  des  Zinsfußes ­
  einschränken.  Auf  diese  Weise  wird  durch  abwechselnde  Erhöhung
oder  Erniedrigung  des  Zinsfußes  eine  Bank  ihre  Darlehen  innerhalb  solcher
Grenzen  halten,  daß  sie  der  Reservefonds  decken  kann,  gleichzeitig  die  Darlehen ­
  (des  Gewinnes  wegen)  so  weit  ausdehnen,  als  der  Reservefonds  dies
zuläßt.
Wenn  die  einzelnen  Deponenten  schuldigen  Beträge  im  Verhältnis
zur  Gesamtschuld  beträchtlich  sind,  so  muß  die  Reserve  dementsprechend
hoch  sein,  weil  der  Entschluß  weniger  Deponenten  den  Reservefonds  rasch
erschöpfen  kann 1 ).  Auch  muß  die  Reserve  gegenüber  schwankenden  Depositen ­
  (wie  diejenigen  der  Effektenmakler)  oder  den  als  temporär  bekannten
Depositen  größer  sein 2 ).  In  einer  Großstadt  mit  lebhaftem  Bankbetrieb
muß  der  Reservefonds  im  Verhältnis  zu  den  Forderungsverbindlichkeiten
der  Bank  größer  sein  als  an  kleineren  Plätzen,  wo  die  Geschäftstätigkeit
einer  Bank  nur  gering  ist.
Die  Erfahrung  lehrt,  daß  die  verschiedenen  Banken  verschiedene
Durchschnittsbeträge  an  Depositen  erheischen,  die  dem  allgemeinen  Charakter ­
  und  dem  Geschäftsumfange  der  Bank  gemäß  variieren.  Für  jede
Bank  gibt  es  dafür  ein  Normalverhältnis  (ratio),  und  daher  auch  für
ein  ganzes  Gemeinwesen  ein  Normalverhältnis  —  einen  Durchschnitt  der
Verhältnisse  der  verschiedenen  Banken.  Eine  absolute  numerische
Regel  kann  dabei  nicht  in  Frage  kommen.  Willkürliche  Bestimmungen
werden  oft  durch  die  Gesetzgebung  aufgestellt.  Die  Nationalbanken  in
den  Vereinigten  Staaten  z.  B.  haben  für  ihre  Depositen  eine  Reserve  zu
halten,  deren  verschiedene  Höhe  sich  darnach  richtet,  ob  sie  sich  in  gewissen ­
  gesetzlich  zu  ,,Reserve“-Städten  bestimmten  Plätzen  befinden  oder
nicht,  d.  h.  in  Städten,  in  welchen  die  Nationalbanken  Depositen  anderswo
gelegener  Banken  in  Besitz  haben.  Alle  diese  Reserven  dienen  zur  Sicherstellung ­
  der  Depositen.  Für  die  Noten  hingegen  wird  eine  Barreserve
nicht  verlangt,  wenigstens  wird  den  Nationalbanken  eine  solche  Reserve
nicht  vorgeschrieben.  Zwar  gelten  die  nämlichen  volkswirtschaftlichen
Prinzipien  für  Banknoten  und  Depositen,  doch  behandelt  sie  das  Gesetz
verschieden.  Die  Regierung  zieht  vor,  die  Einlösung  der  Nationalbanknoten
auf  Verlangen  selbst  zu  besorgen.
Die  Einzelstaatenbanken  (state  banks)  sind  verschiedenartigen  Sonder  -
l )  Victor  Morawetz,  The  Banking  and  Currency  Problem  in  the  United  States,  New
York  (The  North  American  Review  Publishing  Co.),  1909,  S.  36  und  37.  Ebenso  Kemmerer,
  Money  and  Prices,  1909,  S.  80.

2 )  a.  a.  0.
            
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