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Selbstkostenwesens möglich ist. Denn es wurde bereits
mehrfach festgestellt, daß jede Arbeitszeitverkürzung in
sich die Tendenz birgt, ihre etwaige ertriebsmindernde
und aufwanderhöhende Wirkung durch Umgestaltung der
„Arbeitsweise“ zu kompensieren.
An Hand dieser Formel für den spezifischen Aufwand
ließen sich des weiteren auch die Einsatzpunkte finden,
von denen aus durch die Anwendung eines oder mehrerer
Prinzipien der technischen Vernunft ein Ausgleich inner-
halb der Aufwände vollzogen werden könnte, der imstande
wäre, jenes Mehr an Kosten infolge der Arbeitszeitver-
änderung zu kompensieren. Da „diese Formel... es un-
mittelbar anschaulich“ macht, „wie jedes beliebige Prinzip
der technischen Vernunft, sobald es auf die Produktion
angewendet wird, den spezifischen Aufwand beeinflußt“ Yı
so ließe sich sofort feststellen, wie stark z. B. etwa eine
weitergehende Mechanisierung des Vollzuges der Produktion
den einen Teilaufwand an Arbeitsverrichtungen herab-
drücken würde, während der „Voraufwand“ für die ein-
zustellenden Maschinen stiege. Bei Verrechnung dieser so
entstehenden Aufwände zu einheitlichen Kostengrößen ließe
sich dann nachweisen, ob dieser Eingriff in die Gestaltung
der Produktion eine Senkung oder eine Steigerung des
spezifischen Aufwandes zur Folge hätte. Von der Grund-
lage einer solchen sinnvoll aufgebauten und durchgeführten
Vorkalkulation läßt sich. ein wirklich schlüssiges Urteil
gewinnen, das zu einer Entscheidung darüber befähigt, ob
die Einführung des Dreischichtensystems die Rentabilität
des: Betriebes bzw. der Unternehmung gefährden würde
oder nicht.
') v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und Technik, S. 126.