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tragen, die unter seiner Mitwirkung und Aufsicht verwaltet
wird.
„Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die
Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zu regeln und den
Zahlungsverkehr zu erleichtern.
„Der Reingewinn der Bank über eine angemessene Verzinsung
bezw. eine angemessene Dividende des Dotations- und
Aktienkapitals und die nötigen Einlagen in den Reservefonds
hinaus kommt wenigstens zu zwei Drittteilen den Kantonen zu.
„Die Bank und ihre Zweiganstalten dürfen in den Kantonen
keiner Besteuerung unterzogen werden.
„Eine Rechtsverbindlichkeit für die Annahme von Banknoten
und anderen gleichartigen Geldzeichen kann der Bund,
aufser bei Notlagen in Kriegszeiten, nicht aussprechen.
„Die Bundesgesetzgebung wird über den Sitz der Bank,
deren Grundlagen und Organisation, sowie über die Ausführung
dieses Artikels überhaupt das Nähere bestimmen.“
Dieser revidierte Artikel 39 der Verfassung
wurde am 18. Oktober 1891, bei einer Mehrheit von 73000
Stimmen auf 389000 Abstimmende, vom Volke gutgeheifsen.
Das Eigentümliche und nicht zu Verkennende war aber dabei,
dafs die Übereinstimmung der 231000 Annehmenden nur eine
scheinbare war. Die Mehrheitspartei hatte sich aus zwei
Hauptgruppen gebildet, welche, von gründlich verschiedenen
Prinzipien geleitet, indem sie ähnlich stimmten, andere Zwecke
verfolgten. Es war einerseits eine Gruppe von Konservativen
und Föderalisten, die nicht zu denjenigen gehörten, welche
„tout ce qui vient de Berne“, das ist, jede vorgeschlagene
Mafsregel der Zentralisation als solche ohne Studium ablehnen,
die meinten, der „Kantönligeist“ hätte in dieser Frage nichts
zu thun, die Schaffung des Einbanksystems würde einen
ökonomischen Fortschritt bilden, dasselbe würde die Schweiz
im Interessenkampf der Nationen wirtschaftlich kräftiger
machen, und die Monopolisierung in den Händen des Staates
sei der kürzeste und sicherste Weg, um es einzuführen. Diese
Verstaatlichung aber war ihnen nur ein Weg, ein Mittel, kein
Zweck an sich 31 .
. , an dere Gruppe, die zahlreichere, bestand aus Radikalen
und Sozialisten, von denen wohl mancher die ökonomischen 21
21 Billet de banque et papier monnaie, banque nationale
°u banque d Etat. E. Pictet. Gen&e 1891.
Wie Banknotenfrage. Referat von W. Speiser im „Basler
blandels- und Industrieverein“. 1891. Referent spricht sich, wie in
truheren Schriften, für eine einfache Revision des Gesetzes von 1881
Der Verein, in den angehängten Resolutionen, erklärt, einer
Revision des Art. 39 im Sinne des Monopols solle nur zugestimmt
werden, wenn das zu errichtende Zentralinstitut den Charakter einer
kaufmännisch geleiteten Bank erhalten sollte.