«1. Die Zollasten.
Die Hochschutzzollbewegung hat nach dem Kriege immer
mehr Länder in ihren Bann gezogen. Sie hat ein Steigen der
Zollasten zur Folge, namentlich in den Vereinigten Staaten,
in Frankreich, Italien, Polen, in der Tschechoslowakei, in Öster-
reich, Japan und England. Diese betragen bis zu 50% des
Wertes der Ware, in einzelnen Ländern und für einzelne Waren
sogar bis zu 100% und darüber. Solche Zölle erschweren natür-
lich den Absatz deutscher Erzeugnisse im Auslande außer-
ordentlich.
In Australien ist die öffentliche Meinung stark protek-
tionistisch gesinnt. Bis vor einem Jahr war die Einfuhr deut-
scher Erzeugnisse fast ganz unterbunden. Erst seit dieser
Zeit hat Australien die Maßnahmen gegen das angeblich noch
immer bestehende deutsche Valutadumping beseitigt. Doch
ist der Handelsverkehr immer noch außerordentlich erschwert.
Die Zölle sind sehr hoch.. Der Wettbewerb ist dadurch noch
besonders erschwert, daß England eine Vorzugsstelle einnimmt.
Neuerdings hat Australien auf gewisse deutsche Erzeugnisse
höhere Zölle eingeführt. Diese treffen den Düsseldorfer In-
dustriebezirk besonders hart, da es sich um Waren aus seinem
Bereich handelt, nämlich um Draht und Röhren.
Schon im August ds. Js. wurden die australischen
Schutzzollwünsche, die sich gegen die deutsche Draht-
industrie richteten, bekannt. Denn die Verbände der australischen
Drahtindustrie, und zwar die Drahthersteller, die Weichstahl-
industrie und die Drahtgeflechterzeuger, hatten sich mit einer
Eingabe an ihre Regierung gewandt, die um verstärkten Zoll-
schutz gegen die deutsche Industrie ersuchte. Als Grund gab
sie an, die frühere Entwertung der deutschen Valuta wirke
heute noch nach, indem sie niedrigere Löhne und eine längere
Arbeitszeit ermögliche. Die Regierung solle daher die gesetz-
lichen Vorschriften zu Antidumpingzöllen auch auf die Länder
ausdehnen, die früher einen Währungsverfall durchgemacht
hätten. Außerdem verwies die Eingabe auf das Abkommen
zwischen deutschen KEisenerzeugern und HKEisenyverbrauchern,
dem sie fälschlicherweise eine Exportsubvention von RM. 3.—
pro Tonne nachsagt. Die Regierung hat den Antrag geprüft
und schließlich mit Genehmigung des Parlamentes eine Anzahl