Arbeiten traf öieses verbat nicht zu, öa -en Amtsbrü-ern hier
kein Scha-en -araus entstehen konnte.
Aber auch Sie übermäßige Ausnutzung -er Arbeitskräfte war ver
boten un- -ie Arbeitszeit im Einverstän-nis mit -em Rat -er Sta-t
festgesetzt. Ebenso wurüe -er Tagelohn -er Zimmer- un- Maurer
gesellen genau festgesetzt l-ie sog. Taxen).
Uber -as Lohnverhältnis -er Gesellen liegen vor 17-2 keine An
gaben vor, bis öahin erhielt ein Zimmer- un- Maurergeselle täglich
vierzehn bis sechzehn Schilling. Durch -ie gesteigerten Lebensmittel-
preiseun-üie eingeführten, umlaufen-enschlechtenMünzsortenwur-e
-er Tagelohnsatz -ann auf achtzehn bis zwanzig Schilling festgesetzt.
1823 war- -er Tagelohnsatz einschließlich -er Meistergroschen wie
nachstehen- festgesetzt:
vom 12. März bis 1-. Oktober -—12 un- 1—- — 10 ggr.
vom l-.Okt. bis IO.Novbr. 7—12 un-1—5 — 0 ggr.
vom ll.Nov. bis ZI.Januar 8—12 un-1—4 — 8 ggr.
vom I.Zebr. bis 11. März 7—12 un-1—S — 0 ggr.
1827,18Z0 UN-1855 wurüe -ie Taxe um je 1 ggr.erhöht. 1858 war
-er Lohnsatz 1- ggr. 5 Pf., 15 ggr., 13 ggr. 5 pf.unS 15 ggr., -as
Meistergelü betrug jetzt 2 ggr. 18-5 war -er Lohnsatz 22 ggr.,
20 ggr., 17 ggr. 5 Pf. un- 15 ggr. S Pf.
Da -ie Zor-erungen -er Gesellen auf Erhöhung -es Lohnes fich
häufig wieöerhokten, Re-uktionen aber bei billigeren Marktpreisen
mit öen Gesellen kaum öurchzuführen waren, wo-urch viele Rei
bungen zwischen Gesellen un- Obrigkeit, ferner große preisunter-
schieöe in -en verschieüenen Stä-ten vorkamen, wur-en -iese Taxen
zum 1. Januar 18-- im Königreich Hannover aufgehoben. Das
strengeverbot,-emAmtsgenoffenfeineGesellenabwen-ig zumachen,
wir- noch -a-urch ergänzt, -aß ein Geselle, welcher gekün-igt hatte,
nicht sofort bei einem anüeren hiesigen Meister in Arbeit treten
Surfte. Er mußte erst auswärts bei einem zünftigen Meister min-
-estens vierzehn Tage gearbeitet haben. Kein Amtsbru-er Surfte
-en anüern -urch unlautere Mittel zu übervorteilen suchen. Eine
Arbeit, -ie ein Meister begonnen, aber wegen Differenzen mit öen
Kun-en nie-ergelegt hatte, Surfte ein anSerer Meister nicht fort
setzen, es sei -enn, -aß er sich mit seinem Mitbruüer üarüber
geeinigt hatte o-er auf veranlaffung -es Morgensprachsherrn.