Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Arbeiten  traf  öieses  verbat  nicht  zu,  öa  -en  Amtsbrü-ern  hier
kein  Scha-en  -araus  entstehen  konnte.
Aber  auch  Sie  übermäßige  Ausnutzung  -er  Arbeitskräfte  war  verboten ­
  un-  -ie  Arbeitszeit  im  Einverstän-nis  mit  -em  Rat  -er  Sta-t
festgesetzt.  Ebenso  wurüe  -er  Tagelohn  -er  Zimmer-  un-  Maurergesellen ­
  genau  festgesetzt  l-ie  sog.  Taxen).
Uber  -as  Lohnverhältnis  -er  Gesellen  liegen  vor  17-2  keine  Angaben ­
  vor,  bis  öahin  erhielt  ein  Zimmer-  un-  Maurergeselle  täglich
vierzehn  bis  sechzehn  Schilling.  Durch  -ie  gesteigerten  Lebensmittelpreiseun-üie
  eingeführten,  umlaufen-enschlechtenMünzsortenwur-e
-er  Tagelohnsatz  -ann  auf  achtzehn  bis  zwanzig  Schilling  festgesetzt.
1823  war-  -er  Tagelohnsatz  einschließlich  -er  Meistergroschen  wie
nachstehen-  festgesetzt:
vom  12.  März  bis  1-.  Oktober  -—12  un-  1—-  —  10  ggr.
vom  l-.Okt.  bis  IO.Novbr.  7—12  un-1—5  —  0  ggr.
vom  ll.Nov.  bis  ZI.Januar  8—12  un-1—4  —  8  ggr.
vom  I.Zebr.  bis  11.  März  7—12  un-1—S  —  0  ggr.
1827,18Z0  UN-1855  wurüe  -ie  Taxe  um  je  1  ggr.erhöht.  1858  war
-er  Lohnsatz  1-  ggr.  5  Pf.,  15  ggr.,  13  ggr.  5  pf.unS  15  ggr.,  -as
Meistergelü  betrug  jetzt  2  ggr.  18-5  war  -er  Lohnsatz  22  ggr.,
20  ggr.,  17  ggr.  5  Pf.  un-  15  ggr.  S  Pf.
Da  -ie  Zor-erungen  -er  Gesellen  auf  Erhöhung  -es  Lohnes  fich
häufig  wieöerhokten,  Re-uktionen  aber  bei  billigeren  Marktpreisen
mit  öen  Gesellen  kaum  öurchzuführen  waren,  wo-urch  viele  Reibungen ­
  zwischen  Gesellen  un-  Obrigkeit,  ferner  große  preisunterschieöe
  in  -en  verschieüenen  Stä-ten  vorkamen,  wur-en  -iese  Taxen
zum  1.  Januar  18--  im  Königreich  Hannover  aufgehoben.  Das
strengeverbot,-emAmtsgenoffenfeineGesellenabwen-ig  zumachen,
wir-  noch  -a-urch  ergänzt,  -aß  ein  Geselle,  welcher  gekün-igt  hatte,
nicht  sofort  bei  einem  anüeren  hiesigen  Meister  in  Arbeit  treten
Surfte.  Er  mußte  erst  auswärts  bei  einem  zünftigen  Meister  min--estens
  vierzehn  Tage  gearbeitet  haben.  Kein  Amtsbru-er  Surfte
-en  anüern  -urch  unlautere  Mittel  zu  übervorteilen  suchen.  Eine
Arbeit,  -ie  ein  Meister  begonnen,  aber  wegen  Differenzen  mit  öen
Kun-en  nie-ergelegt  hatte,  Surfte  ein  anSerer  Meister  nicht  fortsetzen, ­
  es  sei  -enn,  -aß  er  sich  mit  seinem  Mitbruüer  üarüber
geeinigt  hatte  o-er  auf  veranlaffung  -es  Morgensprachsherrn.
            
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