Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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geschränkt und hieraus unübersehbare Folgen für die Wirt 
schaftslage hervorgerufen werden könnten“. 1 ) 
Nicht anders ist die Stellungnahme Biermers in dieser 
Frage. 2 ) Er warnt vor einem Eingriff in die Bewegungsfreiheit 
unseres Kreditorganismus, dessen Folgen gar nicht abzusehen 
seien. 
Ebenso wenig dürfte man in Regierungskreisen heute noch 
ernsthaft die in der einschlägigen Literatur wiederholt gegebene 
Anregung verfolgen, die Aktiengesellschaften zur Anlage des 
gesetzlichen Reservefonds oder wenigstens der Hälfte des 
selben in Staatspapieren zu zwingen. Auch Schwarz spricht 
sich gegen ein solches Vorgehen aus 3 ) und betont, „eine wirt 
schaftlich so einschneidende Maßnahme lasse sich nicht durch 
den Hinweis darauf rechtfertigen, daß bei einzelnen Geschäfts 
zusammenbrüchen die Gläubiger eine bessere Befriedigung er 
halten haben würden, wenn die Reserven in Staatspapieren an 
gelegt gewesen wären. Wegen dieser Ausnahmefälle dürfe die 
große Mehrheit aller und zwar gerade der kleineren, zur inten 
sivsten Ausnutzung ihrer Betriebskapitalien gezwungenen Unter 
nehmungen ohne innere Notwendigkeit nicht geschädigt werden“. 
Ähnlich äußern sich von Dombois und Biermer 4 ) 
aus. Ersterer betont, daß die Verhältnisse für die Gesellschaften 
je nach der Art und dem Umfange des Geschäftsbetriebes 
außerordentlich verschieden lägen. Es würde daher kaum ge 
rechtfertigt sein, von Staats wegen private Betriebe zwangsweise 
nach einheitlichem Schema zur Sicherung ihrer Liquidität an 
zuhalten. 5 ) 
Es bleiben somit als weitere Zwangskäufer für Staats 
papiere nur die privaten Versicherungsgesellschaften über. Und 
tatsächlich ist in bezug auf sie sowohl seitens der Regierungs 
vertreter, wie der finanzwissenschaftlichen Autoren wiederholt 
die Zulässigkeit des Kapitalanlagezwanges in Staatspapieren aus- 
>) a. a. O. S. 77. 
2) a. a. O. S 37. 
3) a. a. O. S. 22. 
*) a. a. O. S. 39. 
5) a. a. O. S. 81.
	        
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