Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

in  schöner  Ausführung  und  mit  der  Abbildung  Lee  betreffenden
Städte  versehen,  sind  öem  Zimmeramte  erhalten  geblieben.*)
Sorgsam  hatte  öer  Geselle  darauf  zu  sehen,  öaß  er  bet  einem
ehrlichen  Meister  in  Arbeit  trat,  öer  Hanöwecksgewohnheit  hielt,
bereits  bei  öen  älteren  Geburts-  unö  Lehrbriefen  ist  üarauf  hingewiesen, ­
  öaß  neben  See  ehelichen  Geburt  besonders  noch  die  freie
Geburt  gefordert  wurde.  Hierdurch  kam  es,  daß  ganze  Stände
vom  Handwerk  ausgeschlossen  waren.  Daß  der  Scharfrichter,  der
§ron  und  seine  Knechte,  ja  Schäfer,  Nachtwächter  und  fahrende
Leute  als  unehrlich  galten,  ist  ja  hinlänglich  bekannt.  Hinzukommen
aber  noch  ganz  unentbehrliche  Handwerker,  z.S.  die  Müller.  Vas
rührte  daher,  daß  manche  vom  Lande  her,  wo  sie  noch  unfrei  gewesen, ­
  kn  die  Stadt  zogen  und  dort  Aufnahme  fanden,  wodurch
das  ganze  Gewerk  in  den  Verruf  kam,  oder  daß  sie  dem  Nat  oder
einem  anderen  Herrn  dafür  zinspflichtig  waren.  Dies  bezog  flch
auch  auf  manche  Zimmerer,  die  auf  dem  Lande,  ohne  einer  Zunft
anzugehören,  lebten.  Auch  das  Schornfteinfegen  war  dem  ehrlichen
Aimmergefellen  verboten.  Wenn  die  Landarbeit  des  Sauern  auch
nicht  als  unehrlich  erachtet  wurde,  so  ist  Sie  in  öer  Ordnung  ausgesprocheneAbneigung
  dagegen  nur  kn  Ser  ursprünglichen  Unfreiheit
Ser  Landbewohner  zu  begründen.  Trat  km  Laufe  öer  Zeit  auch
manche  Milderung  dieser  Ansicht  ein,  ganz  verloren  ging  sie  nie.
Auch  Sie  Serührung  mit  einem  armen  Sünder,  sowie  die  Arbeit
am  Galgen  machte  unehrlich;  deshalb  wurden  diese  Arbeiten  auch
nie  von  einem  einzelnen,  sondern  immer  von  der  ganzen  Zunft
ausgeführt.  Noch  1771  huldigte  man  hier  dieser  Anschauung.  Da
der  bisherige  Galgen  sehr  verfallen  war,  so  wurden  auf  Sefehl
des  Amtmannes  Horcht  zu  Agathenburg  sämtliche  im  Sezirke  dieses
peinlichen  Gerichts  wohnende  Meister,  Gesellen  und  Surschen  des
Zimmeramts  nach  dem  Sauhofe  befohlen.  3n  guter  Grünung  begab
sich  der  Aug  nach  der  Arbeitsstätte  unter  Führung  desRatszimmermeisters.
  Nach  einer  Ansprache  wurde  dem  Natszimmermeister
durch  einen  Lehrling  eine  Axt  und  ein  lederner  Handschuh  überreicht, ­
  worauf  derselbe  drei  Schläge  an  ein  zu  diesem  Zwecke  hingelegtes ­
  Stück  Holz  tat.  Nach  öem  vierten  Schlage  ließ  er  die
Axt  im  Holze  stecken,  worauf  die  Meister,  Gesellen  und  Lehrburschen
*)  Stehe  die  Neproöuktion  eines  Teiles  öieser  KunSschasten  im  Anhang.
            
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