bis Mkchaelkswöchentllch12 gute Groschen, von Michaelis bis Ostern
wöchentlich 8 gute Groschen aus Ser Kaste. Außerdem zahlte jeSes
in Arbeit stehende Mitglied dem Gekrankten wöchentlich 1 guten
Groschen lüiesog.Krankensteuer).3mTodesfalleerhieltendieHinter-
bliebenen aus der Lade 12 Reichstaler Kastenmünze zu den Ge-
erdigungskosten.
Rls 1843 die Landdrostel Stade die Rufhebung -er Ouartale
geboten hatte, verordnete der Magistrat die Einziehung -er Seiträge
von dem Lohn -er Gesellen durch die Rrbektgeber. Diese öeträge
sollten -emLadenmeister ausgehändigt werden, welcher alljährlich
mit den beiden pflegegesellen dem Magistrat die Rechnung -er Kaste
vorlegen sollte.
Rls 1845 -er Magistrat Sie Rechnung von 184S einforderte, ant
worteten die Gesellen, fle wollten die Kaste eingehen lasten. Erst
nach wiederholter Strafandrohung wurde eine Abrechnung vor
gelegt. Diese war wenig übersichtlich aufgestellt, die Einnahmen
aus -erkrankensteuer fehlten gänzlich, auch -erposten vonSRekchs-
talern 11 Schilling Aehrungskosten bei Seerdigung von Mitgliedern
wurde als zu hoch bemessen angesehen und daher die Rechnung vom
Magistrat zurückgewiesen.
1845 und 46 zogen die Maurergesellen überhaupt keine Seiträge
zur Kasse ein, nahmen dem Laüenmeister Lohmann den Schlüssel zu
der Lade ab und wirtschafteten nach eigenem Ermessen. Den Rnlaß
zum Eingreifen des Magistrats ln die Angelegenheit gab ein Maurer
geselle Herzog. Vieser wollte sich verheiraten. Da aber die Gesellen
sich weigerten, Herzog zur Kaste einzuschreiben, unter der Rngabe,
daß hier bereits genügen- verheiratete Maurergesellen seien, erhielt
dieser bei den Meistern auch keine Arbeit. Nach mehrfachen frucht
losen versuchen des Magistrats forderte dieser die Einschreibung
Herzogs zur Kaste auf dem Rathause vorzunehmen, während der
pflegegeselle sich auf dem Rathause befand, holten einige Gesellen
den Schlüssel von -essen Hause nach -er Herberge, wo sich nun die
sämtlichen Maurergesellen versammelt hatten. Rufvorstellung des
Maurermeisters Lohmann sah der Gürgermekster Neubourg von
Awangsmaßregeln ab, ging nach -er Herberge und stellte den Ge
sellen das Strafbare ihrer Handlungswelfe vor und erreichte, -aß
die Gesellen sich -er Ordnung fügten.
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