Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

So  soll  auch  kein  Meister  einige  Irbeit  machen,  so  üem  Tischler
Gimbte  zuwieüer,  nicht  leimen,  auch  nicht  in  rahmen  arbeiten,  3mgleichen
  keine  verzingk-  oder  Schlußarbeit  machen,  Keine  Laden,
Schoppe  oüer  Richt  denke  verfertigen  oüer  durch  seine  Gesellen
machen  laßen,  bei  -es  Imbts  willküerliche  Strafe.
20.  von  üer  Gesellen  Zahl,  wie  viell  ein  Meister  haben  soll.
Es  soll  Ein  Meister  nicht  mehr  alß  Ichte  gesellen  haben,  es  sep
-an,  -aß  einer  außerhalb  -er  Staöt  arbeite,  alßüann  mag  Ec  so
vielt  halten,  alß  er  will,  wür-e  aber  binnen  -er  Sta-t  nötige  arbeit
bep  -en  Kirchen  vn-t  sonsten  fürfallen,  soll  ein  Meister  üen  anöern
mit  Gesellen  be-ienen,  hatt  aber  Einer  seine  Gesellen  selbst  vonnöthen,
  mag  Er  -ie,  so  Er  vonnöthen,  verschreiben,  für  Jedem
aber,  so  Er  über  -ie  Zahl  hatt,  soll  er  üem  Imbte  geben  Einen  Reichst
Tahler,  vn-t  -en  Jemen  6  Schilling.
30.  von  üen  Jungen  zu  lehren.
Es  soll  Ein  Meister  nicht  mehr  alß  einen  Jungen  in  -ie  Lehre
haben,  Wan  nun  mit  -emselben  ein  Jahr  verstoßen,  so  mag  Er  noch
einen  anüern  annehmen,  nach  -em  es  Ihm  beliebet,  -er  Meister  am
Sauwhofe  aber  mag  alle  3 /«  Jahr  einen  annehmen,  wan  Er  Sie
vonnöten  hatt,  hatt  einer  aber  mehr,  soll  üerselben  Lehr  biß  aufüie
Rechte  Zeit  ohngültig  sein,  vnüt  üer  Meister  Strafe  -arfür  geben
nach  -es  Imbts  willküer.
31.  von  Gerichte  und  Justiz  zu  bäumen.
Wan  alhie  etwa  ein  Gericht  oüer  Justitz  angebauwet  werüen  soll,
vn-t  üer  alte  Meister  von  E.  E.  Rathe  dieser  Stadt  -esfalls  befehlt
bekombt,  soll  Er  -ie  sembtlichen  Meister  vnüt  Gesellen  auff  einen
gewißen  Glockenschlag  auff  üem  Sauwhofe  zu  erscheinen,  bep  strafe
$  Schilling,  bescheiden  laßen,  fünde  stch  aber  einer  üer  sich  üauon
wollte  außschließen,  vnüt  nicht  daran  arbeiten,  üer  soll  eine  Tonne
Stader  Gier  zu  Strafe,  vn-t  Ichte  schilling  -en  Jemen  geben.  Es
soll  aber  keiner  bep  willküerlicher  Strafe  keinen  Spon  von  üem  holtze
hauen,  ehe,  vn-t  beuor  -eröauwherr  -en  ersten  Spon  abgehauen,
So  soll  auch  keiner  -abep  arbeiten,  -er  gescholten  oder  sonsten  -es
tzanütwerks  nicht  reütlich  ist.
Des  zu  Uhrkunüt  haben  wir  Gürgermeistere  und  Raht  obgemelüet
vnfer  Stadt  8ecre1  hierunter  wißentlkch  laßen-rucken  und  invnseren

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