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aber muß er wenigstens zwep Jahre von hier reisen, um sich in
seiner erlerneten prokesession desto beßer zu üben.
21. Gesellen mag ein jeder aus dem flmt so viel halten als er will.
22. Uimt Ser Gesell zu rechter Zeit seine Demission, muß er auf
ein halb Jahr von hier reisen, bevor er bep einem an-ern hiesigen
Amts Meister wiederum in Arbeit treten darf. Gibt aber Ser Meister
seinen Gesellen Sen Abschied, so stehet es ihm aller-ings frep, einen
anöern hiesigen Amts-Meister um Arbeit anzusprechen.
23. Keinem Gesellen ist erlaubet in einer Wochen, zweene frepe
Montage zu machen, bep Strafe eines Tagelohns.
24. Die Amts meiste« sollen sorgfältig darauf sehen, Saß Ser Kalk
unS Tarras von Sen Handlangern woll geschlagen unS bereitet, auch
Sie Ihnen anvertrauete Arbeit von Sen Gesellen untadelhafft ver
fertiget werde.
25. wirS hierunter etwas verabsäumet, unS Sen Sauherren da-
üurch ein erweislicher Schade angeursachet, soll -er Meister, üen
Schaden zu ersetzen, und Sem Amte eine willkührliche Strafe un
weigerlich zu erlegen schuldig sepn.
26. würde ein Meister, Gesell oder Jung, so ehr vergeßen sepn,
-aß er von den öaumaterialien etwas entwendete, der soll nicht nur
das entwendete erstatten, sondern auch aller Amts fähigkekt gäntzlich
verlustig erkläret werden.
27. von Ostern bis Michaelis müßen Meister und Gesellen -es
Morgens von S bis 12 Uhr, des Nachmittags aber von 1 bis 6 Uhr
an die arbeit gehen, und außer einer ekntzkgen Stunde, nemlich
von S bis 4 Uhr überall keine Ruhestunde halten.
28. Dafür genießet Täglich Ser Meister, wann er mit eigener
Hand arbeitet, 24 Schilling, ein Gesell 16 Schilling, ein Lehrjung,
Kalkfchläger oder Tagelöhner 14 Schilling, über dem ein jeglicher,
der sie in Arbeit stehen hat, und ihren Zleiß bemerket, sich nicht ent
legen wird, ihnen l'/r Schilling Täglich zum Trinkgelde zu geben.
24. von Michaelis bis Ostern aber hat Täglich ein Meister 4
Schilling, ein jeder Gesell, Tagelöhner und Jung, 2 Schilling weniger.
3d. Ein Meister-Gesell, soll Täglich 2 Schilling mehr haben als
ein anderer Gesell.
31. Sep entstehenden §euers-Srünsten, sollen alle Meister, Ge
sellen und Lehrjungen, bep dem Grande sich ungesäumt einsinden,