Full text: Die Eisenindustrie in Südrußland

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sächlich in der Form der Preiskartelle. Einige ökonomische Vor 
bedingungen der Kartellierung waren in Südrußland schon am Ende 
des 19. Jahrhunderts vorhanden, sie waren mit dem Charakter der 
südrussischen Eisenindustrie selbst verknüpft. Das südrussische 
Gebiet bildet seinen Produktions- und Absatzverhältuissen nach eine 
gewisse Einheit und stellt für die Existenz der Eisenindustrie be 
deutend günstigere Bedingungen als in anderen Gebieten dar, was 
die einzelnen Unternehmungen zur vollen Ausnutzung ihrer bevor 
zugten Lage durch gemeinsame Verständigung über die Preiserhöhung 
anspornen mußte. Sodann sind die hier vorhandenen Gesellschaften 
großkapitalistische Unternehmungen, was ihre gegenseitige Konkurrenz 
bedeutend schwieriger macht. Ihre Zahl ist aber sehr gering und 
ihrer Form nach sind sie alle Aktiengesellschaften. Endlich ist 
auch die Mehrzahl der südrussischen Eisenwerke von ausländischen 
Kapitalisten erbaut, die von ihrer Heimat her mit der Kartellierung 
der Produktion vertraut waren. Schon alles das mußte die einzel 
nen Unternehmungen zur Verständigung führen. Hierfür gab auch 
die prohibitive Zollpolitik der Regierung selbst eine sichere Grund 
lage, um eine künstliche Erhöhung der Preise auf dem inneren 
Markte hervorzurufen. 
Andererseits waren aber in den 90 er Jahren auch bedeutende 
Hindernisse vorhanden, welche die Kartellgründung hinausschieben 
mußten. Eins davon war die gute Konjunktur auf dem Eisen 
markte am Ende des 19. Jahrhunderts. Außerdem existierte da 
mals ein gewisser Gegensatz zwischen alten und neuen Werken, 
der darin bestand, daß die letzteren noch keine ständige Kundschaft 
hatten, mit teuer gekauften Rohstoffen arbeiteten und in erster Linie 
mehr dafür sorgten, ihren Betrieb zu beginnen als sich möglichst 
konkurrenzfähig zu erhalten. Natürlich wollten die alten Werke 
ihre privilegierte Lage ohne große Opfer von der Seite der neuen 
Werke nicht preisgeben. 
Es lag endlich noch ein Hindernis für die Kartellierung auch 
in der Gesetzgebung selbst. Bis heute ist in Rußland die Kartel 
lierung der Produzenten von Massenartikeln mit dem Ziele, die 
Preise zu erhöhen, gesetzlich verboten. Der darauf bezügliche 
Paragraph des Bürgerl, Strafgesetzbuches lautet: „die Urheber der 
Verständigung, welche die Aufgabe hat, die Preise auf Nahrungs 
mittel oder andere notwendige Verbrauchsartikel zu erhöhen, unter 
liegen einer Gefängnisstrafe von 4 bis 8 Monaten“. Gegen die 
Kartellierung hatten sich auch die höheren Behörden, wie z. B. der 
Senat mit Entschiedenheit ausgesprochen 1 . 
1 Kaffenhaus, a. a. 0., S. 37. — Das Buch von Kaffenhaus, in welchem 
er besonders die Frage der Kartellbewegung in der südrussischen Eisenindustrie 
ausführlich erörtert, diente uns auch bei der weiteren Erörterung der Frage als 
Hauptquelle der mitgeteilten Tatsachen.
	        
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