Full text : Die Eisenindustrie in Südrußland

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sächlich  in  der  Form  der  Preiskartelle.  Einige  ökonomische  Vorbedingungen ­
  der  Kartellierung  waren  in  Südrußland  schon  am  Ende
des  19.  Jahrhunderts  vorhanden,  sie  waren  mit  dem  Charakter  der
südrussischen  Eisenindustrie  selbst  verknüpft.  Das  südrussische
Gebiet  bildet  seinen  Produktions-  und  Absatzverhältuissen  nach  eine
gewisse  Einheit  und  stellt  für  die  Existenz  der  Eisenindustrie  bedeutend ­
  günstigere  Bedingungen  als  in  anderen  Gebieten  dar,  was
die  einzelnen  Unternehmungen  zur  vollen  Ausnutzung  ihrer  bevorzugten ­
  Lage  durch  gemeinsame  Verständigung  über  die  Preiserhöhung
anspornen  mußte.  Sodann  sind  die  hier  vorhandenen  Gesellschaften
großkapitalistische  Unternehmungen,  was  ihre  gegenseitige  Konkurrenz
bedeutend  schwieriger  macht.  Ihre  Zahl  ist  aber  sehr  gering  und
ihrer  Form  nach  sind  sie  alle  Aktiengesellschaften.  Endlich  ist
auch  die  Mehrzahl  der  südrussischen  Eisenwerke  von  ausländischen
Kapitalisten  erbaut,  die  von  ihrer  Heimat  her  mit  der  Kartellierung
der  Produktion  vertraut  waren.  Schon  alles  das  mußte  die  einzelnen ­
  Unternehmungen  zur  Verständigung  führen.  Hierfür  gab  auch
die  prohibitive  Zollpolitik  der  Regierung  selbst  eine  sichere  Grundlage, ­
  um  eine  künstliche  Erhöhung  der  Preise  auf  dem  inneren
Markte  hervorzurufen.
Andererseits  waren  aber  in  den  90  er  Jahren  auch  bedeutende
Hindernisse  vorhanden,  welche  die  Kartellgründung  hinausschieben
mußten.  Eins  davon  war  die  gute  Konjunktur  auf  dem  Eisenmarkte ­
  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts.  Außerdem  existierte  damals ­
  ein  gewisser  Gegensatz  zwischen  alten  und  neuen  Werken,
der  darin  bestand,  daß  die  letzteren  noch  keine  ständige  Kundschaft
hatten,  mit  teuer  gekauften  Rohstoffen  arbeiteten  und  in  erster  Linie
mehr  dafür  sorgten,  ihren  Betrieb  zu  beginnen  als  sich  möglichst
konkurrenzfähig  zu  erhalten.  Natürlich  wollten  die  alten  Werke
ihre  privilegierte  Lage  ohne  große  Opfer  von  der  Seite  der  neuen
Werke  nicht  preisgeben.
Es  lag  endlich  noch  ein  Hindernis  für  die  Kartellierung  auch
in  der  Gesetzgebung  selbst.  Bis  heute  ist  in  Rußland  die  Kartellierung ­
  der  Produzenten  von  Massenartikeln  mit  dem  Ziele,  die
Preise  zu  erhöhen,  gesetzlich  verboten.  Der  darauf  bezügliche
Paragraph  des  Bürgerl,  Strafgesetzbuches  lautet:  „die  Urheber  der
Verständigung,  welche  die  Aufgabe  hat,  die  Preise  auf  Nahrungsmittel ­
  oder  andere  notwendige  Verbrauchsartikel  zu  erhöhen,  unterliegen ­
  einer  Gefängnisstrafe  von  4  bis  8  Monaten“.  Gegen  die
Kartellierung  hatten  sich  auch  die  höheren  Behörden,  wie  z.  B.  der
Senat  mit  Entschiedenheit  ausgesprochen 1 .
1  Kaffenhaus,  a.  a.  0.,  S.  37.  —  Das  Buch  von  Kaffenhaus,  in  welchem
er  besonders  die  Frage  der  Kartellbewegung  in  der  südrussischen  Eisenindustrie
ausführlich  erörtert,  diente  uns  auch  bei  der  weiteren  Erörterung  der  Frage  als
Hauptquelle  der  mitgeteilten  Tatsachen.
            
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