Full text : Die Eisenindustrie in Südrußland

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sich  selbst.  Die  monatlichen  Ausgaben  eines  Arbeiters  für  die  Kost
betragen  8—11  Rbl.,  die  eines  verheirateten  4—5  Rbl.  pro  Kopf 1 .
Die  Löhne  auf  den  Werken  sind  bedeutend  höher,  besonders
für  gewisse  Spezialarbeiten.  Das  technische,  Aufsichts-  und  Kontorpersonal ­
  bekommt  monatliches  Gehalt,  die  Arbeiter  Tagelohn  oder
Akkordlohn;  der  letztere  ist  oft  mit  Gewährleistung  eines  Minimallohns ­
  verknüpft.  Bei  der  Herstellung  von  großen  Gegenständen
wird  der  Akkordlohn  manchmal  für  eine  ganze  Gruppe  von  Personen
bestimmt,  die  in  diesem  Palle  einen  Leiter  haben,  der  dafür  einen
bestimmten  Prozentsatz  zu  bekommen  hat.  Die  folgende  Tabelle
zeigt  in  Rubel  die  durchschnittlichen  jährlichen  Löhne  in  der  Dnjepr-A.-G.,
  die  wir  auf  Grund  der  jährlichen  Berichte  für  die  verschiedenen
Kategorien  ermittelt  haben:

Jahr

Dnjepr-Werk

K.-Kog-Eisenerzgruben


Lidievsk-Steinkohlengruben


Kontor-  und  Aufsichtspersonal ­


Arbeiter

Bergarbeiter

1906

1370

465

310

271

1907

1413

488

325

297

1908

1440

494

335

339

1909

1460

500

320

322

Die  durchschnittlichen  Löhne  betrugen  in  den  verschiedenen
Werken  im  Jahre  1908 1  2 :

Werke  •

Gesamt-Arbeiterzahl


Jahres  verdienst
eines  Arbeiters

durchschnittl.
pro  Tag

Brjansk-  Werk

5238

352  Rbl.

1,20  Rbl.

Donez-Juriewsk-  „

4210

522

V

1,80  „

Hartmann-  „

3135

561

V

1,90  „

Taganrog-  „

3073

472

1,60  „

Dnjepr-  „

6071

494

1,50  „

Allerdings  sagen  die  durchschnittlichen  Ziffern  nicht  viel.
Interessant  sind  aber  die  Löhne,  wenn  man  sie  für  die  verschiedenen
Arten  der  Arbeit  und  die  verschiedenen  Perioden  miteinander  vergleicht. ­
  Das  zeigt  uns  die  folgende  Tabelle 3 :

1  Paschitnow,  Die  Lage  der  arbeitenden  Klassen  in  Kußland,  Stuttgart
1907,  S.  195.
2  Jahresberichte  der  Aktiengesellschaften  für  das  Geschäftsjahr  1908.
3  Lauwiek,  S.  108;  Brandt,  S.  250  u.  264.
            
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