Full text : Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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später  folgte  Blasius  Hölzl  ebenfalls  Finanzgeschäfte  halber
nach  Augsburg  dem  von  Fuchsberg  nach.  Das  Resultat  ihrer
Mission  war,  dass  Hans  Paumgartner  am  3.  September  12  000  fl
dar  lieh 1 ).
Im  Juli  1522  rechnete  die  Regierung  mit  Paumgartner
ab.  Es  zeigte  sich,  dass  er  mit  Einschluss  der  zuletzt  vorgestreckten ­
  12  000  fl  und  eines  Postens  von  864  fl  19  kr  für  Seidenwaren ­
  im  ganzen  noch  22  014  fl  19  kr  (zum  Teil  noch  von  den
1519  dargeliehenen  40  000  fl  herrührend)  zu  erhalten  hatte.
Er  wurde  am  26.  Juli  auf  die  Einnahme  aus  dem  Pfannhaus
zu  Hall  verwiesen 2 ).
Kurz  zuvor  (7.  Februar  1522)  war  in  Brüssel  zwischen
Karl  V.  und  Ferdinand  I.  die  Teilung  der  habsburgischen
Lande  zustande  gekommen,  in  der  letzterem  auch  Tirol  zugefallen ­
  war.  Er  trug  nun  auch  die  Verantwortung  für  die  Verwendung ­
  der  reichen  Metallschätze  dieses  Landes  und  es  konnte
nicht  ausbleiben,  dass  sich  anfangs  deshalb  manche  Kompetenzstreitigkeiten ­
  ergaben.  So  hatte  Hans  Paumgartner  im
Herbst  1522  Karl  V.  wieder  24  000  fl  dargestreckt.  Da  er  trotz
seines  wiederholten  Ersuchens  für  diese  Summe  längere  Zeit
keine  Verschreibung  erhielt,  wandte  er  sich  an  Ferdinand.
Dieser  weigerte  sich  jedoch,  die  Schuld  seines  Bruders  anzunehmen ­
 3 ).  Als  er  sich  an  die  Räte  in  Innsbruck  um  Aufschluss ­
  über  die  Verwendung  des  Geldes  wandte,  wurde  ihm
die  Antwort,  dass  dasselbe  dem  Kammermeister  übergeben
worden  sei,  der  darüber  Rechenschaft  abzulegen  habe.  Weder
zu  Herzog  Sigismunds  noch  zu  Maximilians  I.  Zeit  seien  die
Räte  verpflichtet  gewesen,  Rechnung  abzulegen.  Ferdinand
gab  sich  mit  dieser  Antwort  noch  keineswegs  zufrieden,  sondern
schrieb  am  29.  November  von  Nürnberg  aus  nach  Innsbruck
zurück,  dass  er  die  Kammer  deshalb  um  Rechenschaft  gebeten

von  Fuchsperg  Ritters,  römisch  kaiserlicher  Majestät  Rat.  6000  fl
vinantzen“  steht  Entbieten  u.  Befehl  (1521)  f.  478.  Gewöhnlich  schrieb
die  Tiroler  Kammer,  wenn  sie  einen  solchen  Gesandten  nach  Augsburg
schickte,  gleichzeitig  an  die  Kaufleute  und  bat  sie,  sie  möchten  den
Boten  günstig  aufnehmen  und  sich  seinem  Anliegen  willfährig  zeigen.
!)  Entbieten  u.  Befehl  (.1521)  fol.  302  u.  (1522)  fol.  403.
2 )  Entbieten  u.  Befehl  (1522)  fol.  403.
3 )  Schreiben  Ferdinands  I.  an  das  Regiment  in  Innsbruck  aus
Nürnberg:  Missiv  u.  Befehl  von  Hof  (1520—1522)  fol.  338.
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