Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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Zu  diesem  Zwecke  suchte  Kankrin  zuerst  nach  Möglichkeit ­
  die  Ausgaben  zu  vermindern.  »Diese  Verminderung  —
sagt  er  in  seiner  »Übersicht« 1 )  traf  besonders  das  Finanzministerium, ­
  außerdem  aber  auch  in  erheblicher  Weise  die
Ausgaben  für  das  Kriegsministerium,  da  der  Finanzminister
nach  genauer  Kenntnisnahme  der  Details  der  Proviant-  und
Kommissariatverwaltung  die  Möglichkeit  einer  bedeutenden
Verkürzung  der  Anschlagssummen  dieser  Ressorts  nachwies.«
Außerdem  wurde  noch  für  1824  und  für  das  folgende  Jahr
beschlossen,  5000  Rekrutenquittungen,  jede  zum  Preise  von
2000  Rub.  Banco,  auszugeben.  Diese  letztere  Maßregel,  wie
auch  Kankrin  selbst  betont,  wurde  stark  getadelt. 2 )  Auf
diese  Weise  wurde  es  denn  möglich,  daß  schon  im  Jahre
1825  »die  natürliche  Balance  des  Staats-Budgets  —  wie  dieselbe ­
  »Übersicht«  besagt’)  —  wieder  hergestellt«  wurde.
Das  Verdienst  Kankrins  hinsichtlich  der  Verminderung
des  Militärbudgets  ist  nicht  zu  verkennen,  wenn  man  bedenkt, ­
  daß  er  in  den  ersten  12  Jahren  die  Militärausgaben,
trotz  dreier  großer  Kriege,  von  187  Milk  bis  151  Milk  herabgesetzt ­
  hat.  Nur  in  den  letzten  Jahren  seiner  Ministerzeit
waren  diese  Ausgaben  wieder  bis  169  Milk  gestiegen,  diese
Summe  blieb  aber  immerhin  noch  um  20  Milk  geringer  als
diejenige,  welche  er  bei  seinem  Amtsantritt  vorgefunden  hatte.
Außer  der  Verminderung  der  Ausgaben  traf  Kankrin
zur  Besserstellung  des  Budgets  auch  andere  finanzwirtschaftliche ­
  Maßnahmen.  In  erster  Reihe  ist  hier  die  Getränkeregie ­
  zu  erwähnen.
Die  Erhebung  der  Getränke-Steuer  wurde  im  Jahre  1781
geregelt  und  erfolgte  seitdem  bis  zum  Jahre  1819  durch
Verpachtung.  Im  Jahre  1819  wurde  auf  Grund  des  Manifestes ­
  vom  2.  April  1817  eine  Staatsverwaltung  der  Getränke-Steuer
  eingeführt,  wobei  die  Absicht,  die  »Staatseinnahmen
durch  Zuschlag  des  ganzen  Pächtergewinnes  zu  vergrößern«, 4 )
nicht  die  letzte  Rolle  gespielt  haben  mag.  Darin  hat  man

*)  Übers.  68.  —  2 )  Übers.  69.  —  3 )  Übers.  69.  —  4 )  Übers.  67.
            
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