Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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sich  jedoch  getäuscht.  Infolge  unredlicher  Handlungen  der
Beamten  fielen  die  Einnahmen  von  Jahr  zu  Jahr.  Im  Jahre
1826  hat  man  deshalb  die  Frage  der  Getränkeregie  von
neuem  erörtert.  Von  allen  Vorschlägen  kamen  nur  zwei
in  Betracht,  und  zwar:  Pacht  und  Akzise.  Kankrin  war  der
Anhänger  der  Getränkepacht,  und  er  ist  schließlich  mit  seiner
Meinung  gegen  die  der  Opposition  durchgedrungen 1 ).  Die
Getränkepacht  wurde  denn  auch  am  1.  Januar  1827  wieder
eingeführt.  Das  muß  jedoch  als  ein  großer  Mißgriff  Kankrins
bezeichnet  werden.  Doch  hat  er  in  seiner  irrtümlichen  Ansicht ­
  bezüglich  dieser  Pacht  seine  ganze  Ministerzeit  hindurch ­
  hartnäckig  festgehalten.  Eine  Abweichung  davon
bildet  nur  die  Getränke-Akzise,  welche  vom  11.  November
1834  ab  in  Transkaukasien  erhoben  wurde. 2 )
Zwecks  Vermehrung  der  Einnahmen  ist  im  Jahre  1838
die  Tabak-Akzise  eingeführt  worden. 8 )  Das  ist  auch  die
einzige  neue  Auflage,  welche  Kankrin  überhaupt  bewirkt
hat,  da  neue  Auflagen  seiner  Meinung  nach  möglichst  vermieden ­
  werden  sollten.
Trotz  aller  der  oben  erwähnten  Maßnahmen  hat  Kankrin
jedoch  nicht  vermocht,  das  Budget  vor  Störungen  zu  bewahren. ­
  Infolge  von  Mißernten  und  Kriegen,  doch  »auch
--  wie  er  selbst  sagt  —  weil  die  gespannte  Finanzlage  nicht
erlaubte,  in  guten  Jahren  Reservefonds  für  ungünstige  Jahre
zu  bilden«  (ein  Umstand,  auf  den  er  wiederholt  hingewiesen
hat),  traten  in  einigen  Jahren,  so  besonders  1834,  1835,  1841
und  1842,  Defizite  zutage,  welche  durch  verschiedene  Anleihen ­
  gedeckt  werden  mußten. 4 )
Vergleicht  man  aber  die  Budgets  z.  B.  von  1827  und
von  1843,  so  bemerkt  man  immerhin,  daß  die  Einnahmen
von  1843  im  Vergleich  mit  1827  ziemlich  gestiegen  sind.
So  beträgt  der  Zuwachs  im  Jahre  1843  gegen  1827  (in
runden  Zahlen):  i)
i)  Bl.  I.  143/4.  —  2)  Bl.  I.  171/2.  —  «)  Bl.  I.  192.  —  <)  Übers.  69-72.
            
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