Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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unserer  Manufakturindustrie,  als  vielmehr  zur  notwendigen
Erhöhung  der  Staatseinnahmen  angeordnet  worden.« 1 )  Und
die  Zolleinnahmen  waren  wirklich  im  Jahre  1842  gegen
das  Jahr  1823  um  60  Mill.  Rub.  Banco  oder  17  Mill.  Rub.
Silber  gewachsen. 2 )
Der  Handel  hat  während  der  Ministerzeit  Kankrins
wegen  der  Mißernten,  der  Kriege,  sowie  wegen  der  Veränderungen ­
  der  Tarife  stark  gelitten,  wie  das  Kankrin  selbst
zugibt 3 ),  obschon  zu  seinem  Gedeihen  auch  manches  getan
wurde.  Doch  hat  man  hinsichtlich  des  Handels  Kankrin
auch  schwere,  teils  ganz  berechtigte  Vorwürfe  gemacht.
Besonders  in  betreif  des  Kreditwesens.  Bekanntlich  stiegen
die  Zinsen  im  Handelsverkehr  in  Rußland  um  die  Zeit
Kankrins  sogar  bis  auf  12  und  13  7"  und  hypothezierte
Darlehen  im  Privatverkehr  bis  auf  10—12’/o.  »Diese  ungeheure ­
  Höhe  des  Zinsfußes  im  Privatverkehr  —  so  lesen
wir  in  einer  Arbeit,  die  die  diesbezügliche  Frage  erörtert  —
bedingt  sich  nun,  wie  die  Einlagen  bei  den  Kreditbanken
beweisen,  nicht  etwa  im  wirklichen  Mangel  an  Kapitalien,
sondern  im  gänzlich  unzureichenden  Schutze,  welchen  die
Hypothekengesetzgebung  dem  Privatgläubiger  gewährt.
Solche  Schutzlosigkeit  der  Privatgläubiger  steht  indessen,
wie  bei  genauerer  Betrachtung  des  Kankrinschen  Finanzsystems ­
  erhellt,  keineswegs  isoliert.  Sie  beruht  vielmehr
auf  dem  durchgeführten  Grundsätze,  den  Privatkredit  zu
gunsten  des  Staatskredits  aufs  äußerste  zu  schwächen.  Es
wurden  damit  zwei  Zielpunkte  der  russischen  Regierungsmaximen ­
  gleichzeitig  erstrebt,  einerseits  die  Füllung  der
öffentlichen  Kassen,  aus  denen  der  Staat  nach  Umständen
zu  schöpfen  vermag,  andererseits  die  immer  unmittelbare
Abhängigkeit  der  Verkehrswelt  von  der  Regierung«. 4 )  Hiermit ­
  ist  wohl  das  Hauptmerkmal  der  merkantilistischen,  somit ­
  auch  Kankrinschen  Finanzpolitik  hinsichtlich  der  In-■)
  Übers.  104.  -  7  Übers.  72.  -  3)  Übers.  96;  102.  —  4 )  R.  u.
Geg.  175/6.
            
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