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vom Wasserrecht«) machen eine kleine Bibliothek aus und
waren damals sehr gut bekannt. Deshalb ist es kein Wunder,
daß er in Petersburg, wo er schon am 28. Februar 1784
hinkam, gut aufgenommen wurde. 1 ) Von der Gunst, die er
von Anfang an bei der russischen Regierung genoß, zeugt
auch die Tatsache, daß ihm von 1786 bis 1794 gestattet
wurde, zur Kräftigung seiner Gesundheit und zur Heraus
gabe verschiedener Schriften in Gießen zu leben. Während
dessen, nämlich 1793, wurde er zum Staatsrat ernannt. Nach
Ablauf des Urlaubs kehrte Fr. L. Kankrin wieder nach Ruß
land zurück und verblieb bis 1813 in Staraja Russa, wo ihm
seit 1784 die Oberleitung der Salinen anvertraut war, um dann
bis zu seinem 1816 erfolgten Tode als Mitglied des Rats
fürs Bergwesen zu wirken.
Beim Wegzuge aus Deutschland hatte Fr. L. Kankrin
seinen Sohn Georg zurückgelassen, doch ist nicht ganz sicher,
an welchem Orte. Soviel steht jedoch fest, daß Georg bis
zu seinem 8. Jahre in Hanau lebte und dann als dreizehn
jähriger Knabe mit seine,n Eltern 1786 in Gießen zusammen
traf und 8 Jahre lang zuerst in Gießen, dann in Marburg
mit ihnen lebte, ln Gießen hat Georg Kankrin vermutlich
das klassische Gymnasium absolviert und im Jahre 1790 die
Universität bezogen. Er widmete sich daselbst juristischen
und staatswissenschaftlichen Studien, die er (gegen 1792)
»durch die Franzosen aus Gießen verscheucht«, wie er
sich selbst ausdrückt 2 ), in Marburg 1794 beendet hat.
') Auf Befehl der Kaiserin Katharina II. wurde sein Werk über
das Berg- und Salzwesen ins Russische übersetzt und erschien 1785—1791
in 6 Teilen mit einer Dedikation des Autors an die Kaiserin. Hier sei
noch gleich bemerkt, daß die deutsche Ausgabe desselben Werkes von
1773, sowie eine noch frühere Schrift (»Beschreibung der vorzüglichsten
Bergwerke in Hessen«) von 1767 bereits der Kaiserin Katharina II.
dediziert war. Daraus ergibt sich, daß die Beziehungen Fr. L. Kankrins
zu Rußland schon zur Zeit seiner Hessischen Dienste bestanden haben
müssen. Vgl. Boscherjanow, 5—8.
2 ) Rtgb. II. 28.