8
punkten absieht. Es muß deshalb eine Möglichkeit gefunden werden,
die deutsche Wirtschaft so fest zu basieren, daß sie auf normale
Weise zu höheren Leistungen befähigt wird. Nicht ein Auspumpen
aller Kräfte mit der notwendigen Folge des restlosen Zusammen
bruchs darf die Reparationsleistungen ermöglichen, sondern die
Organisation der Wirtschaft muß den riesenhaften An
forderungen in normaler Weise gerecht werden können. Diese
Notwendigkeit weist auf eine neue Wirtschaftsform.
Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege.
Nach der Revolution erscholl ungemein stark und von sehr
weiten Kreisen der Arbeiterschaft gestützt, der Ruf nach der
Sozialisierung. Die Bemühungen um dieses Problem haben
außerordentlichen Umfang gehabt, aber trotz aller Kraftan
strengungen und alles guten Willens auf beiden Seiten hat sich
keine Ausführungsmöglichkeit für die Sozialisierung finden lassen,
und auch die beiden großen Sozialisierungsprogramme, die von
Unternehmerseite und Arbeiterführern in langen Konferenzen im
Frühjahr 1921 in Essen verhandelt worden sind, haben zu keiner
Einigung geführt. Zwischen beiden Vorschlägen, dem Entwurf
von Stinnes, Vogler, Silberberg, Dr. Berthold und dem Vorschlag
des Arbeiterführers Werner klafft der ganze Zwiespalt der Welt
anschauung des verflossenen Jahrhunderts in aller Schärfe und
Deutlichkeit: Kapitalismus gegen Sozialismus. Der Arbeiter be
trachtet die Sozialisierung als Stichwort seiner neuen Zeit, ohne
sich jedoch mit den tatsächlichen Grundlagen der gegenwärtigen
Wirtschaft praktisch auseinanderzusetzen und ohne der geschicht
lichen Entwicklung, die unbedingt die Grundlage jeder künftigen
Wirtschaftsform bilden muß, genügend Rechnung zu tragen. In
folgedessen sind die Einwände der Unternehmer gegen die Soziali
sierung so stark begründet, daß das Recht der Unternehmer auf
ihren Standpunkt unzweifelhaft ist. Auch von den Arbeitern muß
zugegeben werden, daß erfahrungsgemäß Staatsbetriebe — und
sozialisierte Betriebe sind in ihrer Konstruktion nichts anderes —
weniger ertragreich arbeiten und die Allgemeinheit eher belasten
als Privatbetriebe. Die Entschädigung, ohne die nun einmal nach
der deutschen Verfassung, aber auch nach dem noch viel stärker
begründeten Recht der historischen Entwicklung des Eigentums
der Besitz nicht enteignet werden kann, würde die ohnehin schon