Object: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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punkten absieht. Es muß deshalb eine Möglichkeit gefunden werden, 
die deutsche Wirtschaft so fest zu basieren, daß sie auf normale 
Weise zu höheren Leistungen befähigt wird. Nicht ein Auspumpen 
aller Kräfte mit der notwendigen Folge des restlosen Zusammen 
bruchs darf die Reparationsleistungen ermöglichen, sondern die 
Organisation der Wirtschaft muß den riesenhaften An 
forderungen in normaler Weise gerecht werden können. Diese 
Notwendigkeit weist auf eine neue Wirtschaftsform. 
Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege. 
Nach der Revolution erscholl ungemein stark und von sehr 
weiten Kreisen der Arbeiterschaft gestützt, der Ruf nach der 
Sozialisierung. Die Bemühungen um dieses Problem haben 
außerordentlichen Umfang gehabt, aber trotz aller Kraftan 
strengungen und alles guten Willens auf beiden Seiten hat sich 
keine Ausführungsmöglichkeit für die Sozialisierung finden lassen, 
und auch die beiden großen Sozialisierungsprogramme, die von 
Unternehmerseite und Arbeiterführern in langen Konferenzen im 
Frühjahr 1921 in Essen verhandelt worden sind, haben zu keiner 
Einigung geführt. Zwischen beiden Vorschlägen, dem Entwurf 
von Stinnes, Vogler, Silberberg, Dr. Berthold und dem Vorschlag 
des Arbeiterführers Werner klafft der ganze Zwiespalt der Welt 
anschauung des verflossenen Jahrhunderts in aller Schärfe und 
Deutlichkeit: Kapitalismus gegen Sozialismus. Der Arbeiter be 
trachtet die Sozialisierung als Stichwort seiner neuen Zeit, ohne 
sich jedoch mit den tatsächlichen Grundlagen der gegenwärtigen 
Wirtschaft praktisch auseinanderzusetzen und ohne der geschicht 
lichen Entwicklung, die unbedingt die Grundlage jeder künftigen 
Wirtschaftsform bilden muß, genügend Rechnung zu tragen. In 
folgedessen sind die Einwände der Unternehmer gegen die Soziali 
sierung so stark begründet, daß das Recht der Unternehmer auf 
ihren Standpunkt unzweifelhaft ist. Auch von den Arbeitern muß 
zugegeben werden, daß erfahrungsgemäß Staatsbetriebe — und 
sozialisierte Betriebe sind in ihrer Konstruktion nichts anderes — 
weniger ertragreich arbeiten und die Allgemeinheit eher belasten 
als Privatbetriebe. Die Entschädigung, ohne die nun einmal nach 
der deutschen Verfassung, aber auch nach dem noch viel stärker 
begründeten Recht der historischen Entwicklung des Eigentums 
der Besitz nicht enteignet werden kann, würde die ohnehin schon
	        
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