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der Konsumgenossenschaften, das Realeinkommen zu erhöhen. Es
würde deshalb widersinnig sein, das' Nominaleinkommen zu er
niedrigen. Es bestehen denn auch für die genannte Gruppe von
Arbeitnehmern, ebenso wie wir es früher für eine andere Gruppe kon
statiert haben, ausgezeichnete Arbeitsbedingungen. In der Konsum
genossenschaft ist der Arbeitnehmer sein Arbeitgeber selber. Als Mit
glied des Vereins hat er seine Stimme auf der Generalversammlung,
er hat Einfluß auf die Wahl seiner Vorgesetzten und auf seine Arbeits
bedingungen. Sicherlich ein ideales Verhältnis für den Arbeit
nehmer. Andererseits besteht aber die Gefahr für die Gesamtorganisa-
tion — wir haben das schon an anderer Stelle hervorgehoben —,
ihre Konkurrenzfähigkeit durch Gewährung unverhältnismäßig gün
stiger Arbeitsbedingungen beeinträchtigt zu sehen.
Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der konsumcxenossenschaftlichen
Filialleiter sind in den größeren, z. T. auch in den kleineren Konsum
genossenschaften tariflich geregelt. Bis vor kurzem waren die Lager
halter im Verbände der Lagerhalter und Lager halt e-
rinnen Deutschlands organisiert. Dieser Verband ging im
Jahre 1895 aus einer losen Vereinigung sächsischer Lagerhalter her
vor. Im Jahre 1912 hat sich der Lagerhalterverband mit dem
Zentralverband der Handlungsgehilfen aus Gründen
der Interessengemeinschaft vereinigt. Der Lagerhalterverband hat da
mit aufgehört zu existiereu. Doch wurden den Lagerhaltern jährlich
zwei Reichskonferenzen zur Erledigung ihrer besonderen Angelegen
heiten gewährt.
Zahlreiche Tarife wurden bereits abgeschlossen. Die Verhand
lungen mit dem Zentralvcrbande deutscher Konsumvereine in den
Jahren 1906/07 zwecks Einführung eines Reichstarifes mußten
jedoch scheitern, da der Boden für einen R e i ch s t a r i f noch nicht
genügend geebnet war. Es bestehen aber neben einer großen Anzahl
von Lokaltarifen mehrere Bezirkstarife. Bis zum Uebergang
des Lagerhalterverbandes in den Zentralverband der Handlungsge
hilfen wurden Bezirkstarife mit den vier folgenden Einkaufs
vereinigungen vereinbart:
Hallesche Einkaufsvereinigung, Lausitzer Einkaufsvereinigung, Hessen-
Hessen-Nassauische Einkaufsveretnigung, Nordbayerische Einkaufsvereinignng.
Der Zentralverband deutscher Handlungsgehilfen macht mir Mit
teilung von zwei weiteren Bezirkstarifen mit dem Verbände der
Konsum- und Produktivgenvssenschaften in Rheinland und Westfalen