Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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der Konsumgenossenschaften, das Realeinkommen zu erhöhen. Es 
würde deshalb widersinnig sein, das' Nominaleinkommen zu er 
niedrigen. Es bestehen denn auch für die genannte Gruppe von 
Arbeitnehmern, ebenso wie wir es früher für eine andere Gruppe kon 
statiert haben, ausgezeichnete Arbeitsbedingungen. In der Konsum 
genossenschaft ist der Arbeitnehmer sein Arbeitgeber selber. Als Mit 
glied des Vereins hat er seine Stimme auf der Generalversammlung, 
er hat Einfluß auf die Wahl seiner Vorgesetzten und auf seine Arbeits 
bedingungen. Sicherlich ein ideales Verhältnis für den Arbeit 
nehmer. Andererseits besteht aber die Gefahr für die Gesamtorganisa- 
tion — wir haben das schon an anderer Stelle hervorgehoben —, 
ihre Konkurrenzfähigkeit durch Gewährung unverhältnismäßig gün 
stiger Arbeitsbedingungen beeinträchtigt zu sehen. 
Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der konsumcxenossenschaftlichen 
Filialleiter sind in den größeren, z. T. auch in den kleineren Konsum 
genossenschaften tariflich geregelt. Bis vor kurzem waren die Lager 
halter im Verbände der Lagerhalter und Lager halt e- 
rinnen Deutschlands organisiert. Dieser Verband ging im 
Jahre 1895 aus einer losen Vereinigung sächsischer Lagerhalter her 
vor. Im Jahre 1912 hat sich der Lagerhalterverband mit dem 
Zentralverband der Handlungsgehilfen aus Gründen 
der Interessengemeinschaft vereinigt. Der Lagerhalterverband hat da 
mit aufgehört zu existiereu. Doch wurden den Lagerhaltern jährlich 
zwei Reichskonferenzen zur Erledigung ihrer besonderen Angelegen 
heiten gewährt. 
Zahlreiche Tarife wurden bereits abgeschlossen. Die Verhand 
lungen mit dem Zentralvcrbande deutscher Konsumvereine in den 
Jahren 1906/07 zwecks Einführung eines Reichstarifes mußten 
jedoch scheitern, da der Boden für einen R e i ch s t a r i f noch nicht 
genügend geebnet war. Es bestehen aber neben einer großen Anzahl 
von Lokaltarifen mehrere Bezirkstarife. Bis zum Uebergang 
des Lagerhalterverbandes in den Zentralverband der Handlungsge 
hilfen wurden Bezirkstarife mit den vier folgenden Einkaufs 
vereinigungen vereinbart: 
Hallesche Einkaufsvereinigung, Lausitzer Einkaufsvereinigung, Hessen- 
Hessen-Nassauische Einkaufsveretnigung, Nordbayerische Einkaufsvereinignng. 
Der Zentralverband deutscher Handlungsgehilfen macht mir Mit 
teilung von zwei weiteren Bezirkstarifen mit dem Verbände der 
Konsum- und Produktivgenvssenschaften in Rheinland und Westfalen
	        
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