Contents: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

R. Mueller und E. Mittermiiller, Lebensversicherung. gl 
Versicherungssumme in einer fast gleichmäßig verlaufenden Kurve an, die 
ihren Höhepunkt bei der Klasse von 50—54 Jahren mit einer Durchs 
schnittsversicherungssumme von ca. 34 000 Mk. erreicht. 
Auch bei der großen Lebensfall- und der gesamten Volksversicherung 
kann man das durchschnittliche Lebensalter bei Beginn der Versicherung 
in die Jahre der Familiengründung setzen, während es bei der Renten 
versicherung Wohl in höhere Lebensjahre fällt. 
Herkunft der Prämien. 
Aus welchen Einnahmequellen die Mittel zur Bestreitung der Ver 
sicherungsprämien beim einzelnen Versicherungsnehmer fließen, entzieht 
sich leider der Feststellung. Die Versicherer können nicht kontrollieren, 
ob der Versicherungsnehmer aus seinem Arbeitsverdienst oder aus Ver 
mögenserträgen oder aus anderen Bezügen die Prämienzahlungen leistet. 
Die oben aus der Feststellung der Durchschnittssummen gezogenen Schlüsse 
auf die finanziellen Verhältnisse der Versicherten lassen aber die Annahme 
gerechtfertigt erscheinen, daß der Arbeitsverdienst bei weitem die erste 
Stelle bei solchen Versicherungen, bei denen laufende Prämien zu ent 
richten sind, einnimmt. — Aus Gründen der Fürsorge für ihre Beamten 
zahlen öffentliche Verwaltungen große Zuschüsse zu deren Lebensversiche 
rungsprämien. Die Reichspostverwaltung z. B. gewährt ihren Unter 
beamten für ihre gewissen Anforderungen entsprechenden Versicherungen 
aus einem für Wohltätigkeitszwecke bestimmten Fonds Zuschüsse in Höhe 
von 17 % der jährlichen Prämien. Die Zahl der Versicherungen, die 
sich dieser Vergünstigung erfreuen, ist von 4479 zu Ende März 1901 
auf 11 653 zu Ende März 1910 gestiegen; diesen Zahlen entsprechen 
Eiesamtversicherungssummen von 5 620 800 Mk. und 16463 010 Mk. Der 
jährliche Reiuzugang ist in gleichem Zeitraum mit Ausnahme eines ein 
igen Jahres stark progressiv von 223 auf 1368 Versicherungen gewachsen, 
siecht erheblich waren auch bisher die Beiträge, die private Arbeitgeber 
zu Versicherungen ihrer Angestellten leisteten, um diesen oder ihren Familien 
ln Ermangelung eigener Pensionskassen eine Versorgung für den Fall 
des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu schaffen. Wo 
die staatliche Angestelltenversicheruug künftig mit ihrem Versicherungszwang 
Angreift, werden viele Arbeitgeber nicht mehr imstande oder gewillt sein, 
Beiträge für freiwillige Versicherungen ihrer Angestellten zu leisten. Das 
vmd aber für Versicherungen, die bereits am 5. Dezember 1911 bestanden 
haben, keinen oder doch keinen wesentlichen Ausfall an Prämien zur Folge 
haben. Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt, diese Zuschüsse um die an
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.