R. Mueller und E. Mittermiiller, Lebensversicherung. gl
Versicherungssumme in einer fast gleichmäßig verlaufenden Kurve an, die
ihren Höhepunkt bei der Klasse von 50—54 Jahren mit einer Durchs
schnittsversicherungssumme von ca. 34 000 Mk. erreicht.
Auch bei der großen Lebensfall- und der gesamten Volksversicherung
kann man das durchschnittliche Lebensalter bei Beginn der Versicherung
in die Jahre der Familiengründung setzen, während es bei der Renten
versicherung Wohl in höhere Lebensjahre fällt.
Herkunft der Prämien.
Aus welchen Einnahmequellen die Mittel zur Bestreitung der Ver
sicherungsprämien beim einzelnen Versicherungsnehmer fließen, entzieht
sich leider der Feststellung. Die Versicherer können nicht kontrollieren,
ob der Versicherungsnehmer aus seinem Arbeitsverdienst oder aus Ver
mögenserträgen oder aus anderen Bezügen die Prämienzahlungen leistet.
Die oben aus der Feststellung der Durchschnittssummen gezogenen Schlüsse
auf die finanziellen Verhältnisse der Versicherten lassen aber die Annahme
gerechtfertigt erscheinen, daß der Arbeitsverdienst bei weitem die erste
Stelle bei solchen Versicherungen, bei denen laufende Prämien zu ent
richten sind, einnimmt. — Aus Gründen der Fürsorge für ihre Beamten
zahlen öffentliche Verwaltungen große Zuschüsse zu deren Lebensversiche
rungsprämien. Die Reichspostverwaltung z. B. gewährt ihren Unter
beamten für ihre gewissen Anforderungen entsprechenden Versicherungen
aus einem für Wohltätigkeitszwecke bestimmten Fonds Zuschüsse in Höhe
von 17 % der jährlichen Prämien. Die Zahl der Versicherungen, die
sich dieser Vergünstigung erfreuen, ist von 4479 zu Ende März 1901
auf 11 653 zu Ende März 1910 gestiegen; diesen Zahlen entsprechen
Eiesamtversicherungssummen von 5 620 800 Mk. und 16463 010 Mk. Der
jährliche Reiuzugang ist in gleichem Zeitraum mit Ausnahme eines ein
igen Jahres stark progressiv von 223 auf 1368 Versicherungen gewachsen,
siecht erheblich waren auch bisher die Beiträge, die private Arbeitgeber
zu Versicherungen ihrer Angestellten leisteten, um diesen oder ihren Familien
ln Ermangelung eigener Pensionskassen eine Versorgung für den Fall
des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu schaffen. Wo
die staatliche Angestelltenversicheruug künftig mit ihrem Versicherungszwang
Angreift, werden viele Arbeitgeber nicht mehr imstande oder gewillt sein,
Beiträge für freiwillige Versicherungen ihrer Angestellten zu leisten. Das
vmd aber für Versicherungen, die bereits am 5. Dezember 1911 bestanden
haben, keinen oder doch keinen wesentlichen Ausfall an Prämien zur Folge
haben. Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt, diese Zuschüsse um die an