Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

—  47  —

der  einer  Nation,  ist  folgender:  1)  der  angelegte  Reichtum
an  Land,  Gebäuden  etc.;  2)  der  Geldreichtum,  zu
dem  »kursierende  einen  inneren  Wert  habende  (besitzende)
Wertzeichen«  gehören;  3)  der  schwebende  Reichtum,
welcher  »alle  verzehrbaren  Dinge«  in  sich  schließt,  und  der
wieder:  a)  der  selbsterworbene  eines  Volkes  und  b)  der
»des  Raubes  und  der  Vervorteilung«  (Übervorteilung)  ist,  —
nur  von  diesem  schwebenden  Reichtum  rühre  das
Nationaleinkommen  her;  4)  der  tote  Reichtum:  Kostbarkeiten ­
  etc. 1 )
Der  ganz  primitive  Charakter  des  Begriffes  vom  Kapital,
wie  auch  seine  verschiedenartigen  und  verworrenen  Einteilungen, ­
  bei  denen  der  nationalökonomische  Gesichtspunkt
fast  völlig  außer  acht  gelassen  ist,  sind  bei  Kankrin  desto
merkwürdiger,  als  er  in  dieser  Hinsicht  einen  so  vortrefflichen
Vorläufer  in  A.  Smith  gehabt  hatte.
Viel  einheitlicher  und  konsequenter,  als  die  Lehre  vom
Kapital,  hat  Kankrin  die  Lehre  vom  Gelde  dargelegt,  welche
wir  jedoch,  wie  schon  einleitend  gesagt  wurde,  in  einem
besonderen  Kapitel  ausführlicher  behandeln.
Im  nahen  Zusammenhang  mit  der  Geldlehre  steht
Q-  Kankrins  Wert-  und  Preislehre,  die  er  an  jene  anschließt.
Wir  geben  die  Wert-  und  Preislehre  im  folgenden  kurz
wieder.
Im  Naturzustand  gab  es  nur  Gebrauchswerte.  Im
Laufe  der  Zeit,  mit  dem  Fortschreiten  der  Kultur,  sind  dann
Tauschwerte  entstanden,  zuletzt  aber  auch  Geldwerte. 2 )
Der  Wert  der  Dinge  wird  von  Kankrin  in  den  Grundwert, ­
  in  den  Konsumtibilienwert  und  in  den  Wert  der
Arbeit  eingeteilt.
Unter  Grundwert  versteht  Kankrin  den  Wert  der  unbeweglichen ­
  »natürlichen  Gegenstände,  die  die  Basis  der
Produktion«  bilden,  wie  Land  und  Wasser.  Dieser  Wert
wird  durch  den  Preis  der  Arbeit  bestimmt,  die  »zur  Urbar-')
  Ök.  20.  -  2 )  Weltr.  79.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.