Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

— 52 — 
nicht der Meinung, daß die Zinsen von dem Gesetze zu 
sehr eingeschränkt werden sollten, vielmehr wäre es am 
besten außer den gesetzlichen Zinsen »für die Fälle, wo 
nichts darüber abgemacht ist, noch einige Prozente zu er 
lauben«. 1 ) Nur gegen Wucherzinsen sollte eingeschritten 
werden. Die Zinsen, welche der Bodenbesitzer für sein 
aufgewendetes Kapital bezieht, stecken in der Landrente. 2 ) 
Den Arbeitslohn haben wir in diesem Kapitel schon 
früher erwähnt, als wir den Wert der Arbeit behandelten. 
Allerdings entspricht dieser theoretisch festgestellte Arbeits 
lohn, wie Kankrin selbst bemerkt, bei weitem nicht den 
wirklichen Verhältnissen. 8 ) 
Die Verteilung des Nationaleinkommens unter die 
Gesellschaftsklassen ist nicht gleich. Diese Ungleichheit 
werde mit dem Fortschreiten der Zivilisation noch immer 
größer. Dem aber sollte nicht so sein: »alle sollten das 
haben, was der wahre Lohn Ihrer Arbeit ist.« 4 ) Besonders 
könne gar nicht gleichgültig sein, in »welchen Händen sich 
die großen Reichtümer befinden: der Bankier, der Kaufmann, 
der Gewerbetreibende macht sie gelten, der große Landbe 
sitzer verzehrt sie bloß nutzlos, wenn er nicht nebenbei 
dem Staate dient«. 5 ) In den besten Händen sei ein mäßiger 
Reichtum bei dem Mittelstände. 5 ) 
Der Ungleichheit des Reichtums sollen der Staat und 
die Wohlhabenden wenigstens dadurch abzuhelfen suchen, 
daß sie für die Armen sorgen. 6 ) 
Die Konsumtion der Güter, gleichviel: ob privater oder 
öffentlicher, kann dreierlei Art sein: eine produktive, un 
produktive und eine zerstörende. Produktiv sei die Kon 
sumtion, wenn sie das Verbrauchte »durch ein anderes mit 
Gewinn ersetzt oder überhaupt als Mittel zur Produktion 
dient«, wie z. B. Familienindustrie; unproduktiv, wenn bei 
der Konsumtion nur ein Äquivalent ohne Gewinn heraus- 
>) Ök. 104. — 2 ) Ök. 24, 38. — 2 ) Ök. 22; Wehr 17. - 4 ) Ök. 197. - 
5) Ök. 198. - 6 ) Ök. 198/9.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.