Object: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Verstaatlichung der Bergwerke. 
109 
Rettung aus schweren Verwicklungen bringen kann, so 
wäre er hier von neuem gegeben. 
Nicht allein die materiellen Vorteile werden die Berg 
leute unserer Reform geneigt machen, sondern auch die 
.Aussicht auf bessere Behandlung unter staatlicher Leitung 
wird ihnen die Verstaatlichung in günstigem Lichte er 
scheinen lassen. Erwiesenermaßen hat nicht etwa nur der 
kärgliche Lohn die Arbeiter zu jenem großen Streik ge 
trieben , sondern auch in nicht geringem Maße die über 
mütige Behandlung seitens der Bergwerksbesitzer und ihrer 
Beamten. 
Wozu ist es im übrigen nötig, daß die höheren Beamten 
auf den privaten Gruben so hohe Gehälter beziehen? 
Wir meinen, es ist auch nach dieser Richtung besser, wenn 
wir statt jener Herren biedere, pflichttreue, von der 
modernen Staatsidee erfüllte Staatsbeamte anstellen lassen. 
Erfüllt von dem humanen Geiste, der mächtiger und 
immer mächtiger die Welt durchleuchtet, werden die neuen 
Beamten als Diener des Gemeinwesens ihren Untergebenen 
gute Vorgesetzte sein. Alle Gruben müssen Staatsbetriebe 
sein, und jede sollte zur Musterstätte werden. AVer etwa 
einwenden wollte: „Ja, die staatlichen Gruben haben wegen 
..geringen Lohnes und mangelhaften Verhaltens der Vor 
gesetzten auch ihre Streiks gehabt“, dem ist zu erwidern: 
1. daß bisher der Einfluß des Staates auf die Löhne der 
Bergarbeiter ein verschwindender gewesen ist, da sein 
Besitz ein viel zu geringer war. (Doch ist nach 
statistischen Ausweisen der Lohn auf den fiskalischen 
Gruben relativ am höchsten gewesen) — 
Dazu hatte auch besonders der manchesterliche Ge 
danke, der Staat habe sich auf das Nachtwächteramt 
zu beschränken, viel beigetragen. 
_2. daß die Beamten zur Rechenschaft gezogen sind, wo 
gerechte Beschwerden Vorlagen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.