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haben, ein anderes Verfahren angewendet. Sie haben alle
Konsequenzen aus ihrem Vorgehen gezogen und den Posten
Aktienkapital einfach aus ihrer Bilanz gestrichen, sie
fuhren denselben nur noch als «Memoire» an, was im
Grunde genommen nichts anderes besagen will, als dass
die Gesellschaft auf die berechtigten und gesetzlich ge
schützten Interessen der Gläubiger bei Aufstellung der
Bilanz Rücksicht zu nehmen gewillt ist. Sie haben infolge
dessen an den Aktiven besondere Abschreibungen 1 ) in der
Höhe des amortisierten Grundkapitals vorgenommen.
Was die Amortisation selbst betrifft, so sind hierbei
verschiedene Systeme angewandt worden. Die Äufnung
eines Amortisationsfonds bis er die Höhe des Grundkapitals
erreicht hat, um alle Aktien auf einmal zu amortisieren 2 )
ist nicht ratsam 15 ). Man hat es meist vorgezogen, die zur
Amortisation bestimmten Beträge sogleich den Aktionären
auszubezahlen. Am gerechtesten wäre es, wenn diese
Summen gleichmässig an alle Aktionäre verteilt würden,
so dass ein jeder zu seiner Dividende noch den ihm ge
bührenden verhältnismässigen Anteil an der Amortisations
quote erhielte und so in die Lage versetzt würde, für sich
') Cf. Sträuli, 1. c., 75.
2 ) Das kann hie und da Vorkommen, wenn die Gesellschaft
unerwartet grosse Gewinne macht, z. B. bei der Schokoladenfabrik
F. L. Cailler, welche Gesellschaft im Jahre 1900 gegründet wurde
durch Umwandlung der Kommanditgesellschaft Cailler & Cie. in
eine Aktiengesellschaft. Das ursprüngliche Kapital betrug eine
Million, eingeteilt in 2000 Aktien ä Fr. 500. 1903 wird es verdoppelt,
indem jeder Aktionär eine neue Aktie unentgeltlich erhält. 1904
wird das Kapital auf drei Millionen gebracht durch Emission von
2000 neuen Aktien zum Kurse von Fr. 2000. Die Emissionsprämie
von Fr. 1500 wurde zur Amortisation der nun vorhandenen 6000
Aktien verwendet. Es wurden sodann für jede amortisierte Aktie
von Fr. 500 fünf Genussaktien verabfolgt, im ganzen 30,000. Die
Zahl der Aktien wurde auf 50,000 erhöht, indem die Genussscheine
gemäss einer Bestimmung der Statuten in Genussaktien umgewandelt
wurden.
3 ) Fuhrmann, 1. c., 27.