Full text : Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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haben,  ein  anderes  Verfahren  angewendet.  Sie  haben  alle
Konsequenzen  aus  ihrem  Vorgehen  gezogen  und  den  Posten
Aktienkapital  einfach  aus  ihrer  Bilanz  gestrichen,  sie
fuhren  denselben  nur  noch  als  «Memoire»  an,  was  im
Grunde  genommen  nichts  anderes  besagen  will,  als  dass
die  Gesellschaft  auf  die  berechtigten  und  gesetzlich  geschützten ­
  Interessen  der  Gläubiger  bei  Aufstellung  der
Bilanz  Rücksicht  zu  nehmen  gewillt  ist.  Sie  haben  infolgedessen ­
  an  den  Aktiven  besondere  Abschreibungen 1 )  in  der
Höhe  des  amortisierten  Grundkapitals  vorgenommen.
Was  die  Amortisation  selbst  betrifft,  so  sind  hierbei
verschiedene  Systeme  angewandt  worden.  Die  Äufnung
eines  Amortisationsfonds  bis  er  die  Höhe  des  Grundkapitals
erreicht  hat,  um  alle  Aktien  auf  einmal  zu  amortisieren 2 )
ist  nicht  ratsam 15 ).  Man  hat  es  meist  vorgezogen,  die  zur
Amortisation  bestimmten  Beträge  sogleich  den  Aktionären
auszubezahlen.  Am  gerechtesten  wäre  es,  wenn  diese
Summen  gleichmässig  an  alle  Aktionäre  verteilt  würden,
so  dass  ein  jeder  zu  seiner  Dividende  noch  den  ihm  gebührenden ­
  verhältnismässigen  Anteil  an  der  Amortisationsquote ­
  erhielte  und  so  in  die  Lage  versetzt  würde,  für  sich
')  Cf.  Sträuli,  1.  c.,  75.
2 )  Das  kann  hie  und  da  Vorkommen,  wenn  die  Gesellschaft
unerwartet  grosse  Gewinne  macht,  z.  B.  bei  der  Schokoladenfabrik
F.  L.  Cailler,  welche  Gesellschaft  im  Jahre  1900  gegründet  wurde
durch  Umwandlung  der  Kommanditgesellschaft  Cailler  &  Cie.  in
eine  Aktiengesellschaft.  Das  ursprüngliche  Kapital  betrug  eine
Million,  eingeteilt  in  2000  Aktien  ä  Fr.  500.  1903  wird  es  verdoppelt,
indem  jeder  Aktionär  eine  neue  Aktie  unentgeltlich  erhält.  1904
wird  das  Kapital  auf  drei  Millionen  gebracht  durch  Emission  von
2000  neuen  Aktien  zum  Kurse  von  Fr.  2000.  Die  Emissionsprämie
von  Fr.  1500  wurde  zur  Amortisation  der  nun  vorhandenen  6000
Aktien  verwendet.  Es  wurden  sodann  für  jede  amortisierte  Aktie
von  Fr.  500  fünf  Genussaktien  verabfolgt,  im  ganzen  30,000.  Die
Zahl  der  Aktien  wurde  auf  50,000  erhöht,  indem  die  Genussscheine
gemäss  einer  Bestimmung  der  Statuten  in  Genussaktien  umgewandelt
wurden.
3 )  Fuhrmann,  1.  c.,  27.
            
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