Full text : Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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durch  Werte,  die  mit  Hülfe  des  Kapitals  geschaffen  snsjc&fyy  + d  4
Amortisieren  heisst  somit  auch  den  eingetretenen  Kapital-  W  /
vertust  durch  neue  Werte,  die  aus  dem  Grundkapital  hervorgegangen
  sind,  ersetzen 1 ).  Diese  beiden  Begriffe  fliessen
bei  der  Amortisation  der  Aktien  ineinander  über.  Sie  stellt
sich  also  einerseits  als  Tilgung  einer  Schuld 2 ),  anderseits
als  Wiederherstellung  des  Grundkapitals  dar,  die  Beträge
werden  aber  direkt  den  Aktionären  als  den  einzig  Berechtigten ­
  ausgeschüttet.

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Die  Amortisation  der  Installationen  hat  den  Zweck,
die  Produktionsfähigkeit  des  Unternehmens  stets  auf  der
gleichen  Höhe  zu  halten,  das  kommt  allein  schon  in  einem
gewissen  Sinne  der  Erhaltung  des  Grundkapitals  gleich;
wenn  man  bedenkt,  dass  der  Wert  einer  Anlage  nach  zwei
Gesichtspunkten  taxiert  werden  kann,  dem  Ertragswerte
und  dem  Verkaufswerte.  Dieser  bleibt  bei  richtiger  Instandhaltung ­
  der  Produktionswerkzeuge  —  wobei  die  schadhaften ­
  Bestandteile  sofort  repariert  oder  ersetzt  werden  —-bis
  zuletzt  ungefähr  gleich,  jener  dagegen  sinkt  rapid  und
ist  in  der  Regel  viel  geringer.  Ein  Motor  z.  B.  leistet  vom
ersten  bis  zum  letzten  Tage  seines  Gebrauches  so  ziemlich
die  gleiche  Arbeit,  während  sein  Verkaufswert  schon  nach
dem  ersten  Gebrauchstage  etwa  um  die  Hälfte  sinkt.  Auf
dieser  Idee  vom  Unterschied  zwischen  Ertragswert  und
Verkaufs  wert  beruhen  im  Grunde  genommen  die  Genussaktien. ­
  Die  Gesellschaft  muss  bei  der  Amortisation  beide
Werte  berücksichtigen;  denn  würde  nur  der  Produktionswert ­
  in  Betracht  gezogen,  so  wäre  am  Ende  der  Gesellschaft ­
  nichts  vorhanden,  woraus  die  Einlage  der  Aktionäre
vergütet  werden  könnte.  Es  bildet  sich  so  infolge  der
Amortisation  eine  Art  Reserve 8 )  im  Innern  des  Grund-*)

  Thaller,  Arm.  d.  dr.  com.  1895,  249.
2 )  Perroud,  1.  c.,  439.
3 )  Thaller,  Ann.  d.  dr.  com.  1895,  243  will  ein  Unterschied
zwischen  Amortisationsfonds  und  Reserve  nicht  gelten  lassen.
            
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