Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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ist. Es liegt also, besonders, wenn noch die erhöhten Auf 
wendungen für die Lebenshaltung bei einer Erkrankung ins 
Auge gefaßt werden, eine erhebliche Unterversicherung für 
die ersten 4 Wochen vor, die nur in den seltensten Fällen 
der Arbeiter aus seinen Ersparnissen wird ausgleichen 
können. 
Vorn Beginn der 5. bis zum Ablauf der 13. Woche erhöht 
sich das Krankengeld auf 2 /;t des Grundlohnes. Auch hiermit 
werden die Ersatzleistungen immer noch unter der Grenze 
des tatsächlichen Schadens gehalten. Die von der 14. Woche 
ab bezogenen Geldleistungen betragen bei voller Invalidität 
*/:) des berechneten Arbeitsjahresverdienstes, ebenfalls eine 
Begrenzung, die unterhalb der wirklichen Verlusthöhe ge 
legen ist. 
Ist schon der Versicherungsschutz in der Hauptsache auf 
Betriebsunfälle beschränkt, deckt also den Arbeiter nicht bei 
den sogenannten Gefahren des täglichen Lebens, so vermag 
auch in keinem dieser Punkte der gemäß der Reichs- 
Versicherungsordnung gewährte Unfallversicherungsschutz den 
Anforderungen zu genügen, die sonst au die Versicherung 
gestellt werden, nämlich Ersatz des tatsächlich erlittenen 
Schadens. 
Was für die Ansprüche des Geschädigten selbst gilt, 
trifft auch für die Bezüge seiner Hinterbliebenen im Falle 
seines Todes zu. Sowohl das einmalige Sterbegeld gleicht 
nicht die in einem solchen Falle an jene heran tretenden 
außerordentlichen Aufwendungen aus, wieviel weniger, daß es 
die Witwe in den Stand setzen würde, sich mit einem Kapital 
eine neue Existenz zu gründen, auch die dauernden Bezüge 
können den Verlust des Ernährers nach der wirtschaftlichen 
Seite hin nicht vergessen lassen. 
Die Gesichtspunkte, die für die Beschränkungen der 
Leistungen aus der öffentlich rechtlichen Versicherung maß 
gebend waren, sollen hier unerörtert bleiben und als zu Recht 
bestehend anerkannt werden. Daß aber tatsächlich in den 
Kreisen der von der EeichsWersicherungsordnung erfaßten 
Personen das Bedürfnis nach einer Ergänzung dieses Ver 
sicherungsschutzes bestehen muß, ist unbestreitbar.
	        
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