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nicht vorkommende Bestimmung vorgesehen, daß bei Verunglückung
mehrerer Personen durch ein und dasselbe Ereignis
ans die betreffenden Versicherten eine nach dem Verhältnis
ihrer Ansprüche zu verteilende Gesamt-Versicherungssumme
von M. 10,000.— bezahlt wird.
Die Leistung für den Todesfall kann, wie bereits erwähnt,
zwischen M. 1000— und M. 10,000.— in Abstufung von
M. 500.— festgelegt werden.
Daneben ist für den Invaliditätsfall in gleicher Höhe
eine Summe festgelegt, die jedoch nur im Falle einer dauernden
gänzlichen Invalidität in voller Höhe zur Auszahlung gelangt.
Gänzliche Invalidität liegt vor, wenn die Arbeitsfähigkeit
des Verletzten unzweifelhaft bleibend vollständig aufgehoben
ist und gilt ohne weiteres als feststehend bei Verlust der
Sehkraft beider Augen, Verlust oder dauernder Lähmung
beider Hände und Füße, zugleich einer Hand und eines
Fußes.
Bei nur teilweiser dauernder Invalidität wird ein nach
ihrem Grade zu bemessenster Teilbetrag der für die gänzliche
Invalidität vorgesehenen Entschädigung gewährt und zwar
in Abstufung auf die vier Gräde von 80, 60, 40 und 20
wenn die Arbeitsfähigkeit unzweifelhaft bleibend in wenigstens
dieser Höhe vermindert ist. Bei einer Invalidität von 95 %
würde demnach eine Entschädigung von 80°/„ der Versicherungssumme,
somit bei der Einheitssumme von M. 800.—
geleistet. Eine geringere Teil-Invalidität als 20% wird nur
im Falle des vollständigen Verlustes oder der vollständigen
Gebrauchsunfähigkeit von Fingern oder Zehen entschädigt.
Hierfür sind in der sogenannten Gliedertaxe die Invaliditätsgrade
von vornherein festgelegt und betragen beispielsweise
für den Daumen der rechten Hand 10%, für den Zeigefinger
der rechten Hand 7%%, für die übrigen Finger der rechten
Hand 5"/ 0 - Bei gleichzeitigem Verlust mehrerer Finger darf
die Gesamtentschädigung nicht die festgelegte Entschädigung
für den Verlust einer Hand übersteigen. In dieser Gliedertaxe
ist auch der vollständige Verlust oder die vollständige
Gebrauchsunfähigkeit eines Armes oder eines Fußes, sowie
der Verlust eines Auges von vornherein bewertet und zwar