wurde, und auch die nötigen Mittel zu seiner Befriedigung
vorausgesetzt werden konnten. Die Gründe für den Fehl -
schlag der „Securitas“ waren erkannt worden. Es mußten
ganz neue Wege beschritten werden. Den ersten Anlauf
hierzu unternahmen zwei Hamburger Versicherungs-Aktien
gesellschaften, nämlich die „Albingia“ und die „Hamburg-
Mannheimer“, die dem Kaiserlichen Aufsichtsamt den Geschäfts
plan für die kombinierte Unfall- und Sterbegeldversicherung
vorlegten und unterm 12. März 1913 die Genehmigung erhielten.
Dieses Jahr stellt somit das eigentliche Geburtsdatum der neu
zeitlichen Volks-Unfallversicherung in Einzel Verträgen dar.
Die Versicherungsleistungen.
Als Versicherungsleistung bei der Volks-Unfallversicherung
kommt eine feste Einheitssumme oder ihr Vielfaches in Frage.
Diese ist für den Todesfall, herbeigeführt durch Unfall, sowie
den Fall der Invalidität, je M. 1000.— ; eine Person kann
gleichzeitig Höchstversicherungen in zehnfacher Höhe der
Einheitssumme laufen, haben.
Sowohl die Abgrenzung nach unten wie nach oben
entspricht dem Charakter der Volks-Unfallversicherung. Bei
der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung pflegen M. 2000. —
für den Todesfall und M. 2000.— bis M. 4000. — für den In
validitätsfall, sowie Mitversicherung einer Tagesentschädigung
von mindestens M. 2.— die praktisch niedrigst vorkommenden
Versicherungssummen zu sein, während der Durchschnitt weit
über diesen Leistungen liegt. Nach oben hin ist eine Grenze
bei der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung nur unter
dem Gesichtspunkt festgelegt, daß die versicherte Tages
entschädigung die bei Eintritt eines Unfalles zu erwartenden
wirtschaftlichen Schädigungen an Kosten der Wiederherstellung
und den Erwerbsverlust nicht übersteigt.
Mit der Versicherungssumme von M. 1000.— ist eine dem
Bedürfnis des arbeitenden Volkes angepaßte Mindestsumme
gewählt, während die Begrenzung nach oben hin eine zu
starke Belastung der Gefahrengemeinschaft durch ein einzelnes
Risiko vermeiden will. Aus diesem gleichen Gesichtspunkt
heraus ist die in der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung