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d) Die gleichartigen Einrichtungen der „Urania“ und der „Victoria“.
Noch in dem gleichen Jahre, wie die beiden Hamburger
Versicherungsgesellschaften „Albingia“ und „Hamburg-Mann
heimer“, sei es nun, daß sie durch deren kombinierte Unfall-
und Sterbegeldversicherung angeregt wurde, oder sei es, daß
sie unabhängig hiervon auf Grund eigener Beobachtungen auf
die gleiche Bahn gewiesen wurde, trat die „Urania“, Aktien
gesellschaft für Kranken- und Lebensversicherung zu Dresden
mit einer neu eingeführten „Lebens- und Unfallversicherung
mit wöchentlicher Beitragszahlung“ in die Öffentlichkeit.
Auch hier ist eine Lebensversicherung mit einer auf den
Todes- und Invaliditätsfall beschränkten Unfallversicherung
in einem Vertrag vereinigt und als Versicherung für „jeder
mann“ gedacht. Die Gesellschaft führte zwei Tarife, einen V. 8,
bei der neben der Lebensversicherung der Unfallversicherungs
schutz nur für den Todesfall gewährt wurde, und einen V. 9, der
sich außerdem auf den Invaliditätsfall und zwar sowohl voll
ständige, wie auch teilweise Invalidität, mit Leistungen zwischen
M. 30 und M. 1000.— für die Einheitssumme erstreckte.
Ein wesentlicher Unterschied bestand aber zwischen
diesen Tarifen und der Versicherung der „Hamburg-Mann
heimer“ insofern, als letztere das Sterbegeld erst nach dem
Tode zur Auszahlung brachte, also eine reine Ablebens
versicherung bot, während die „Urania“ mit der Unfall
versicherung eine vollwertige auf den Er- und Ablebensfall
geltende Lebensversicherung gewährte, bei der die Versicherungs-
dauer nach Wahl zwischen 20—15 Jahren festgelegt werden
konnte, nach deren Ablauf, auch wenn der Versicherte noch
lebte, die Lebensversicherungssumme zur Auszahlung gelangt.
Die Erweiterung der Lebensversicherung von der reinen
Todesfall- zu einer vollwertigen Lebensversicherung durch die
„Urania“ war ohne Zweifel ein Fortschritt, der die sonst
hierdurch verursachten Bedenken gegen die Einrichtung infolge
etwas größerer Komplizierung der Antragstellung vollkommen
aufwiegt.
Im Jahre 1916 unterzog die „Urania“ ihr Material für die
verbundene Lebens- und Unfallversicherung einer Umarbeitung.