Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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oder  ihn  in  Berührung  mit  explosiblen  Stoffen,  Aufzögen,  Kreissägen, ­
  Hobel-,  Fraß-  oder  sonstigen  Maschinen  bringt.
Die  Fragestellung,  die  die  gesundheitlichen  Verhältnisse
klären  soll,  bezieht  sich  auf  eine  jetzige  oder  frühere  Erkrankung ­
  des  Geistes,  Gemütes,  an  Syphilis,  Tuberkulose,
Gicht,  Gelenkrheumatismus,  Zucker-  oder  Eiweißausscheidung,
Blutungen  aus  inneren  Organen,  Blinddarmentzündung,  Nervenschwäche, ­
  hochgradiger  Nervosität,  Ohrenfluß,  Erkrankungen
des  Herzens,  des  Magens,  der  Atmungsorgane,  des  Rückenmarks,
an  Schlag-,  Ohnmachts-,  Krampf-,  Schwindel-,  epileptischen
Anfällen  oder  einer  sonstigen  Krankheit.  Ferner  wird  Auskunft
verlangt,  ob  ein  Gebrechen  vorliegt,  wie  Bruch  Blindheit,
Taubheit,  Schwerhörigkeit,  Lähmung,  Verkürzung  oder  Verstümmelung ­
  von  Gliedern,  Versteifung  von  Gelenken.  Krampfadern, ­
  ünterschenkelgeschwüre,  Rückgratsverkrümmung,  Plattfüße, ­
  sowie  welches  Körpergewicht  im  Verhältnis  zur  Größe
der  Versicherungssuchende  besitzt.  Hiermit  wird  der  Zweck
verfolgt,  jene  Personen  von  dem  Versicherungsschutz  fern  zu
halten,  für  die  eine  Krankheit  oder  ein  Gebrechen  die  Gefahr,
überhaupt  einen  Unfall  zu  erleiden,  über  das  durchschnittliche
Maß  hinaus  erheblich  erhöht,  oder  die  Befürchtung  nahe  legt,
daß  bei  Eintritt  eines  Unfalles  dessen  Folgen  besonders
schwerwiegend  sich  in  Anbetracht  der  Krankheitsanlage
gestalten.
Ein  weiterer  Komplex  von  Fragen,  die  für  die  Beurteilung
des  Unfallrisikos  einschlägig  sind,  soll  zum  Aufschluß  über
die  Erfahrungen  anderer  Gesellschaften  mit  diesem  Antragsteller ­
  führen  und  betrifft  deshalb  etwaige  Vorablehnungen
oder  Kündigungen  von  Vorversicherungen,  die  bei  anderen
Gesellschaften  genommen  waren.  Das  stark  individuelle
Moment  bei  der  Unfallversicherung  zwingt  die  Gesellschaften
zum  Austausch  ihrer  ungünstigen  Erfahrungen  über  die
einzelnen  Versicherten,  um  Nachteile,  die  bei  einer  Gesellschaft
in  Erscheinung  getreten  sind,  den  übrigen  zu  ersparen.  Besonders ­
  Personen,  die  durch  ihr  Verhalten  bei  der  Abwicklung
von  Schäden  ersehen  lassen,  daß  sie  aus  der  Versicherung
nicht  nur  Ersatz  ihres  Schadens  im  Umfang  der  vereinbarten
Leistungen  erwarten,  sondern  möglichst  viel  Gewinn  ziehen
            
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