Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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technischen Sinne mehr ist. Auch hinsichtlich aller übrigen 
Probleme der Abonnenten Versicherung, wie ihrer rechtlichen 
Natur, der Stellungnahme der Aufsichtsbehörden, der politischen 
Parteien, der . Organisation der Zeitungsverleger und der von 
Versicherungsgesellschaften hierzu, muß auf Spezial-Abhand 
lungen verwiesen werden, von denen heute noch die eines 
ungenannt gebliebenen Verfassers in EhrenzweigsAssekuranz- 
Jahrbuch XXX an Klarheit und Sachlichkeit unübertroffen 
sein dürfte. Als gegnerische Stellungnahme ist beachtenswert 
die Abhandlung von Schneider in der Zeitschrift für Ver 
sicherungswissenschaft X „Zur Frage der sog. Abonnenten- 
Versicherung“, während als Quellmaterial von unschätzbarem 
Wert die Denkschrift des Kaiserlichen Aufsichtsamtes über 
die Abonnentenversicherung ist. 
Die Versicherungs-Leistungen. 
Als Versicherungsleistungen sind entsprechend dem in 
Anschluß an einen Unfall in Erscheinung tretenden Bedarf 
alle jene Fälle vorgesehen, wie sie bei der regulären Einzel- 
Unfallversicherung bekannt sind. Es handelt sich also sowohl 
um Entschädigung für den Todesfall, wie auch für den 
Invaliditätsfall und zwar sowohl für dauernde wie vorüber 
gehende, gänzliche wie teilweise Arbeitsunfähigkeit. Was 
zunächst die für den Todesfall vorgesehene Leistung anbelangt, 
so pflegt diese in der Reges M. 1000.— zu betragen, kann 
aber auch auf einen geringeren durch 100 oder 50 restlos 
teilbaren Betrag lauten, wie umgekehrt ein Vielfaches der 
als Einheitssumme zu bezeichnenden M. 1000,— vorkommt 
und zwar äußerstenfalls M. 3000.—. Darüber' hinaus wird in 
der Praxis meist nicht gegangen, weil sowohl bei den 
für die Abonnentenversicherung in Betracht kommenden 
Bevölkerungsschichten die mit dem Tod eines Erwerbsfähigen 
verbundene augenblickliche wirtschaftliche Not der Familie 
durch diesen Betrag behoben zu sein pflegt, als auch weil 
durch noch größere Versicherungsleistung eine zu weitgehende 
Belastung des Zeitungs-Unternehmens eintreten würde. Man 
sucht vielmehr die Überbietung des Konkurrenten in anderer 
Hinsicht zu erreichen, nämlich durch Einbezug jener Unfalls-
	        
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